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Donnerstag, 14. August 2025

Wie Unternehmen Inklusion vermeiden – und davon auch noch profitieren

In der Süddeutschen Zeitung  haben Natalie Sablowski und Sabrina Ebitsch einen weiteren Artikel über Werkstätte für Menschen mit Behinderung geschrieben. In Beiträgen habe ich darüber berichtet. 
Auch das Politikmagazin Monitor berichtete über die Ergebnisse auf ihrer Facebook-Seite 

Ausgleichsabgabe wird umgangen 

Arbeitgeber in Deutschland müssen Menschen mit Behinderungen beschäftigen – oder Strafe zahlen. Doch es gibt eine Hintertür im Gesetz. Eine Datenanalyse zeigt, wie sich Betriebe Millionen sparen und wohin das Geld fließt.
Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitenden müssen mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Abgabe zahlen. 
Die Süddeutsche Zeitung, das inklusive Magazin andererseits und die Recherche-Plattform FragDenStaat haben gemeinsam recherchiert: Nur 39 Prozent der zur Beschäftigungsquote verpflichteten Betriebe erfüllen sie vollständig. Der Rest, knapp 111 000 Arbeitgeber, zahlt Ausgleichsabgabe.

Über 800 Millionen werden verteilt 

Eigentlich hätten die Firmen 900 Millionen Euro Ausgleichsabgabe, also Strafe zahlen müssen. Dies können sie aber umgehen, wenn sie Werkstätten beauftragen. Von den verbleibenden 816 Millionen gehen 18 Prozent an einen Ausgleichsfonds. Dieser finanziert über die Bundesagentur Eingliederung von schwerbehinderten Menschen auf den Arbeitsmarkt. Ein kleiner Teil geht an die Werkstätten zur „institutionellen Förderung“, der große Rest, knapp 670 Millionen Euro, entfällt auf die Integrations- und Inklusionsämter der Länder. Damit werden Integrationsfachdienste oder Inklusionsbetriebe finanziert, die besonders viele Menschen mit Behinderung einstellen.

Werkstätten sind umstritten 

Über Umwege landet also Geld wieder in den Werkstätten. Kritiker bezeichnen die Werkstätten als „Sonderarbeitswelten“, weil dort behinderte Arbeitnehmer eben nicht inklusiv, sondern getrennt von Nicht-Behinderten beschäftigt sind. Sie gehen davon aus, dass mindestens ein Drittel der rund 300.000 Menschen in Werkstätten in einem normalen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten könnten. 

Unternehmen profitieren mehrfach

Statt also im eigenen Betrieb Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen oder die Inklusion zumindest indirekt durch die Ausgleichsabgabe zu fördern, profitieren deutsche Unternehmen mehrfach von den Werkstätten: Sie sparen durch die reduzierte Abgabe, haben steuerliche Vorteile und können günstig produzieren lassen, was sonst mit höheren Kosten im Unternehmen selbst gefertigt werden könnte.

Kritik an der Ausgleichsabgabe

Im Jahr 2022 gingen 84 Millionen Euro an die Werkstätten. Mit diesem Geld könnte man mehr als 20.000 Arbeitsplätze in Büros so umbauen, dass Menschen mit Behinderung dort arbeiten können. Man könnte auch ein Jahr lang mehrere Tausend Helfer für Menschen mit Behinderung bei der Arbeit bezahlen. Manche Unternehmen müssen gar keine Abgabe mehr zahlen, weil sie Aufträge an Werkstätten vergaben - obwohl kein einziger Mensch mit Behinderung dort arbeitet. 

Gründe für die Zurückhaltung 

Neben den finanziellen Vorteilen vermuten Experten praktische Gründe für die Zurückhaltung. Die Beschäftigung in den Werkstätten ist einfacher statt den Arbeitsplatz anzupassen oder Förderung zu beantragen. Es gibt auch Vorurteile: Behinderung wird häufig gleichgesetzt mit nicht qualifiziert, nicht leistungsfähig. Das stimmt so nicht – unter den Arbeitslosen mit Behinderung ist der Anteil an qualifizierten Fachkräften höher als bei den anderen. 

Vorurteile abbauen 

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sieht deshalb auch im Abbau von Vorurteilen den ersten wichtigen Schritt. Der Pharmakonzern Merck erfüllt die Quote und freut sich über die hohe Motivation und die kreativeren Lösungen durch unterschiedliche Perspektiven. 
Eine Forderung ist, dass Firmen nicht mehr so einfach weniger Strafe zahlen, wenn sie Aufträge an Werkstätten vergeben. Außerdem sollten sich Werkstätten für den normalen Arbeitsmarkt öffnen. Das Angebot Budget für Arbeit beim Start in den Beruf wird bisher nur wenig genutzt. 

Sonntag, 20. April 2025

Inklusion in Behindertenwerkstätten - Sackgasse mit System

Im zweiten Artikel der Serie "Sackgasse mit System"  beschreiben Natalie Sablowski und Sabrina Ebitsch, warum die meisten Beschäftigten ein Berufsleben lang in den Behindertenwerkstätten bleiben.

Von der Förderschule zur Werkstatt für behinderte Menschen

Für viele Menschen vor allem kognitiv beeinträchtige Menschen ist der Weg vorgezeichnet. Sie gehen auf eine Förderschule und arbeiten später in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Heute sind es mehr als 300.000, die Zahl ist seit den 1990er Jahren deutlich gestiegen. Dabei hat sich Deutschland vor 16 Jahren durch die Ratifikation der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), verpflichtet Sonderstrukturen wie Förderschulen oder Werkstätten abzubauen und mehr Inklusion zu ermöglichen. Die Ampelregierung hat eine Reform angekündigt, dies aber nicht durchgeführt, auch die neue Regierung bleibt schwammig.

Aus zwei Jahren wurden 27 Jahre

Petra Loose wollte zwei Jahre in der Behindertenwerkstatt arbeiten - zum Innehalten, Orientieren, als Rehamaßnahme. Daraus sind nun 27 Jahre geworden. Sie hatte eine Ausbildung zur Hauswirtschaftshelferin gemacht, kam aber nicht mit dem Tempo nicht klar. Fördermaßnahmen des Arbeitsamts halfen auch nicht – die die vermeintlich temporäre Rehamaßnahme wurde zur Sackgasse.

Für Exporten sind Werkstätten oft ein „goldener Käfig“

Experten kritisieren das Fehlen passgenauer Unterstützung, so fordern die Werkstätten, obwohl die Rehabilitation eine ihrer zentralen Aufgaben wären. Nach zwei Jahren Berufsbildungsbereich soll entscheiden werden, ob es ind er Werkstatt oder dem ersten Arbeitsmarkt weitergeht. De Eingliederung gelingt je nach Berechnungsweise nicht einmal vier Prozent – Werkstätten werden zum goldenen Käfig.
Hubert Huppe war Behindertenbeauftragter der Bundesregierung und beklagt die enttäuschende Bilanz nach 16 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention. „Solange die Barrieren draußen existieren, solange die Menschen im Kindergarten, in der Schule, im Beruf nicht zusammenkommen, werden auch die Barrieren in den Köpfen niemals abgebaut“,

Menschen mit ganz unterschiedlichen  Bedürfnisse

Die 3000 Betriebsstätten sind meistens unterteilt in einen Förder- und einen Arbeitsbereich. Im Förderbereich arbeiten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keiner Tätigkeit nachgehen können. Im Arbeitsbereich haben etwa drei Viertel kognitive Einschränkungen, 20 Prozent eine psychische Behinderung und vier Prozent nur eine körperliche Einschränkung. Diese Menschen haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Hier haben die Menschen die Möglichkeit verschiedene Bereiche auszuprobieren, auch durch Praktika in Betrieben. Einige könnten sicher im ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen, für viele Werkstätten entsteht aber ein  Interessenkonflikt, denn wer will schon seine beste Mitarbeiter gehen lassen?“

Viele fühlen sich wohl – und beklagen geringen Lohn

Die Menschen verdienen sehr wenig, im Monat kommen sie im Schnitt auf 225 Euro Im Monat, viele finden das zu wenig. Allerdings bekommen sie staatliche Zuschüsse und kommen damit auf mehr.
Wenn man alles zusammenrechnet, verdienen die Menschen mit Behinderung ähnlich viel wie Menschen ohne Behinderung. Sie müssen auch keine Angst haben, arbeitslos zu werden
Viele Menschen fühlen sich in den Werkstätten wohl und wertgeschätzt, nach Studien will nur ein Drittel wechseln. Allerdings gibt es Unterschiede – Anfang wollen rund die Hälfte weg, je länger die Menschen in der Werkstatt arbeiten, desto stärker nimmt dieser Wunsch ab. Viele haben Angst ihre Freunde zu verlieren, fürchten, dass sie nicht genug Hilfe bekommen oder scheitern könnten.

Entfernung von der „normalen“ Gesellschaft

Je größer die Entfernung von der vermeintlich normalen Gesellschaft, desto größer ist die Angst. Ein Experte kritisiert deshalb die Werkstätten: Die Menschen werden zuerst von anderen getrennt. Später sollen sie wieder mit anderen zusammenarbeiten. Dann haben viele aber keine Lust mehr oder trauen sich nicht mehr. Inklusion heißt aber gerade nicht, Menschen passend zu machen. Sondern die Umstände.

Inklusion in Behindertenwerkstätten - Gelungene Integration

Die Süddeutsche Zeitung hat gemeinsam mit dem inklusiven Magazin andererseits recherchiert. Vor einiger Zeit ist bereits ein Artikel über Inklusion in Behindertenwerkstätten erschienen  erschienen. Im April haben Natalie Sablowski und Sabrina Ebitsch drei weitere Artikeln verfasst, die ich hier vorstellen möchte.

Gelungene Integration

Im Artikel gelungen Integration https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/wirtschaft/gelungene-inklusion-arbeitsmarkt-e612463/ beschreiben Sablowski und Ebitsch  den Fall eines jungen Mannes, dem der Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt gelungen ist.

Die Ausnahme – Sprung in den ersten Arbeitsmarkt

Sebastian Wirth ist der Sprung in einen regulären Job gelungen – er ist damit aber eine Ausnahme.
In den Behindertenwerkstätten hat Sebastian Wirth Bauteile eingebaut, gelötet, Scheinwerfer zusammengebaut – solche Tätigkeiten gibt es auch in normalen Fabriken. In einer dieser Firmen ist Sebastian Wirth gelandet.  Als Produktionshelfer bezieht er Mindestlohn, während die früheren Kollegen für eine ähnliche Arbeit nur sehr wenig bekommen. Er braucht Routinen und feste Strukturen, die für andere vermeintlich langweilige Arbeit macht ihn glücklich. Auch sein Chef ist zufrieden, er schafft nicht die hohen Stückzahlen, dafür ist er immer pünktlich und zuverlässig. Die Einstellung war kein Freundschaftsdienst, er sei Unternehmer.

Zusätzliche Unterstützung auch in der Arbeitswelt notwendig

Neben seiner Mutter hatte Sebastian auch zusätzliche Unterstützung durch die Agentur Access, die Menschen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen wollen. . Während die Werkstätten einen Reha-Auftrag haben, d.h. die Arbeitsfähigkeiten der Klienten zu fördern und auf den Beruf vorzubereiten. Der Experte Stefan Doose fordert eine Unterstützung auch im regulären Betrieb „Supported Employment“ ist der englische Fachbegriff dafür. Er möchte, dass Werkstätten ein Unterstützungsnetzwerk werden, auch für Menschen außerhalb.

Unabhängige Agentur unterstützt

Die Agentur konnte seit ihrer Gründung 1998 über 1000 Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt bringen. Die Leiterin betont, dass es aber Menschen gibt, die der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund ihres Verhaltens und der Auswirkungen ihrer Behinderungen nicht aufnehmen kann. Für die, die wollen, sollte es aber eine Chance geben. Access hilft bei der Vorbereitung, Jobcoaches und der Bürokratie, denn der Paragrafen- und Fördermittelantragsdschungel ist groß.

Gestiegenes Selbstbewusstsein

Die Arbeit hilft Sebastian, er ist stolz auf das Erreichte, sein Selbstbewusstsein ist gestiegen. Dies triff auch auf andere zu: Die Menschen werden selbständiger und zufriedener. Sie sind sehr stolz auf das, was sie erreicht habe.

Sonntag, 13. April 2025

Inklusion in Behindertenwerkstätten - Koalitionsvertrag bringt Rückschritte

Im Artikel Rückschritt in Sachen Inklusion  beschreiben Natalie Sablowski und Sabrina Ebitsch die Kritik an den Inklusionsanstrengungen und geben einen Ausblick, was von der neuen Regierung zu erwarten ist.

Die wollen Inklusion nicht

Der frühere Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe geht hart mit Regierung und Unternehmen ins Gericht: „Die wollen Inklusion nicht. Denn Inklusion ist schlecht für das Geschäft.“ Vom Aufbruch die UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht mehr viel zu spüren – Sondersysteme haben wisch durchgesetzt und an Einfluss gewonnen.

Koalitionsvertrag mit Absichtserklärungen

Der Koalitionsvertrag liest sich gut: Einsatz für eine inklusive Gesellschaft, Abbau von Barrieren, auch der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt soll gestärkt werden. Sobald es konkret wird, handelt es sich eher um kleine Stellschrauben. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen reformiert, das Werkstattentgelt erhöht werden. Ein Teil der Ausgleichsabgabe soll an die Werkstätten gehen.
Forscher sehen darin genau die Falsche Richtung. Das Geld sollte nicht in den einen inklusiven Arbeitsmarkt gesteckt werden, die Regelung ist ein Rückschritt in Sachen Inklusion. Für Hüppe ist der Koalitionsvertrag kein Papier in Richtung Inklusion und Aufbrechen der Sonderstrukturen, sondern der Bewahrung der Ausgrenzung und eher ein Rückschritt als Fortschritt.“ Die Arbeitslosigkeit wird sich dadurch eher erhöhen

700 Millionen Ausgleichsabgabe

Eigentlich müssen Unternehmen, gestaffelt nach ihrer Größe, Menschen mit Behinderung einstellen. Ab 20 Mitarbeitern gilt eine Beschäftigungspflicht, ab 60 sollen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden. Die Mehrheit der Unternehmen hält diese Quote nicht ein und zahlt liebe reine Abgabe – so kommen jährlich 700 Millionen Euro zusammen. Nur knapp 40 Prozent aller Arbeitgeber erfüllen die Beschäftigungspflicht vollständig, ein Viertel gar nicht.

Kritik an Zahlungen

An den Regeln gibt es vielfältige Kritik. Einerseits kann man sich mit der Abgabe letztlich freikaufen. Andererseits fließt das Geld in einen Fond, mit dem Modellvorhaben, Forschung und Leistungen der Arbeitsagenturen finanziert werden. Strukturen, die Behinderte eigentlich fördern sollen, profitieren, wenn Firmen ihrer Inklusionspflicht nicht nachkommen. Die Abgaben sind steuerlich absetzbar und lassen sich mit Aufträgen an Werkstätten verrechnen: Wer also Behindertenwerkstätten beauftragt, zahlt weniger. Dies steht im Widerspruch zum Ziel mehr Perspektiven für den ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Der jüngste Teilhabebericht des Arbeits- und Sozialministeriums diagnostiziert dazu passend, dass ein hoher „Marktwiderstand“ bestehe, „eine zu geringe Bereitschaft und Selbstverständlichkeit, passgenaue berufliche Möglichkeiten für beeinträchtigte Menschen herzustellen“.

Berührungsängste bei den Arbeitgebern – oder sogar Ressentiments

Neben den finanziellen Fehlanreizen gibt es auch bürokratische Hindernisse. Arbeitgeber kritisieren, dass Kündigungen nur mit Zustimmungen des Integrationsamts möglich sind. Außerdem gibt es Berührungsängste, schlimmstenfalls Ressentiments. Zugleich ist die Zahl der Plätze in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung höher statt niedriger als noch in den 1990er-Jahren.

Übergangsquoten erschreckend gering

Obwohl ein Drittel der Beschäftigten lieber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten würden, ist die Übergangsquote äußerst gering. Hüppe fordert deshalb Konsequenzen: Der Statt muss prüfen und notfalls Bedingungen für das Geld stellen. Vorbild ist hier Hamburg, die ihre Unterstützung nicht nach der Zahl der besetzten Plätze finanzieren. Der entscheidende Effekt: Wenn die Zahl der in einer Einrichtung betreuten und beschäftigen Menschen sinkt, bedeutet das nicht automatisch weniger Geld für die jeweilige Werkstatt. Bundesweit sieht es oft anders aus: die finanziellen Mittlen richten sich nicht an den individuellen Bedürfnissen, sondern an den Werkstätten aus

Ausgleichsmaßnahmen im Koalitionsvertrag nicht ausreichend

Für die Menschen erhalten mit der Rente mehr, als das was jemand mit Mindestlohn bekommt.
Da viele nur in Teilzeit auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen, landen viele in der Grundsicherung. Der Koalitionsvertrag sieht einen nachteilsausgleich bei Übergangen vor, aber nur für die, die in Werkstätten gearbeitet haben. Wer erst gar nicht in die Werkstatt will und außerhalb versucht zu arbeiten, bekommt offensichtlich die Nachteilsausgleiche wie Rente und Arbeitsförderungsgeld nicht.“ Er sieht damit die Sondersysteme gestärkt.

Werkstätten bekommen 6,5 Mrd. Euro

Die Werkstätten bekommen jedes Jahr 6,5 Milliarden Euro vom Staat. Mit diesem Geld werden die Werkstätten bezahlt und die Menschen in den Werkstätten unterstützt. Pro Person sind das fast 19.000 Euro – Geld das fehlt, wenn jemand auf den ersten Arbeitsmarkt wechselt.
Die Werkstätten widersprechen dieser Einschätzung und verweisen auf das individuelle Wahlrecht. Hüppe kritisiert die starke Lobby und das Drehtür-Prinzip zwischen Interessenvertretung und Politik
Beispiel: der Landesgeschäftsführer der werkstätten im Saarland wurde zum  besonders deutlich. Ein Beispiel: Im Saarland wurde der Landesgeschäftsführer der WfbM zum Landesbehindertenbeauftragten gewählt. So gedeihen Sondereinrichtungen immer weiter.

Werkstätten als Netzwerk für alle Menschen mit Unterstützungbedarf  

Die Koalitionäre wollen die Werkstätten erhalten - ein System, das von den Vereinten Nationen in seiner jetzigen Form als menschenrechtswidrig eingestuft wird. Es braucht deshalb Reformen und eine bessere Bezahlung, für die, die in Werkstätten bleiben wollen und eine unabhängige Förderung für die, die gehen wollen. Professor Doose will die Werkstätten als ein Netzwerk für die Teilhabe von Menschen, die höheren Unterstützungsbedarf haben.

Freitag, 16. Februar 2024

Erfolge und Hindernisse bei der Inklusion im Beruf

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über eine junge Frau mit fetalem Alkoholsyndrom, die es nach langem Kampf zu einem festen Job in einem Friseurbetrieb geschafft hat. Viele Betriebe umgehen die Schwerbehindertenquote immer noch.

Jeder Mensch hat einfach verdient, eine Zukunft zu haben

Über Umwege kam Catrin zum Friseursalon, denn die erste Ausbildung zur Hotelfachfrau brach sie ab. Zunächst übernahm die Agentur für Arbeit die Ausbildungsvergütung, jetzt hat sie eine Festanstellung. Die junge Frau hat ein Fetales Alkoholsyndrom und damit eine Schwerbehinderung.
Eine Friseurin, die nebenberuflich am Berufsförderzentrum erkannte das Potential und sagt zurecht:
„Jeder Mensch hat einfach verdient, eine Zukunft zu haben. Und wenn nicht hier in Deutschland, wo dann?“

Hohe Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Schwerbehinderung 

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. 11,5 Prozent von ihnen sind arbeitslos. Und das, obwohl sie überdurchschnittlich qualifiziert sind – die Hochschulabschlussquote liegt bei Arbeitslosen mit Behinderungen knapp 10 Prozent über der von Arbeitslosen ohne Behinderung. Trotz allem ist die Arbeitslosenquote bei ihnen fast doppelt so hoch. Trotz der Verpflichtung zur Einstellung von Schwerbehinderten, beschäftigt jedes vierte Unternehmen keinen einzigen Menschen mit Behinderung – ein Viertel von den mehr als 170 000 beschäftigungspflichtigen Unternehmen in Deutschland.

Umstrittene Quote 

Die Quote ist umstritten, denn Unternehmen können sich freikaufen. Seit Beginn des Jahres liegt die Ausgleichsabgabe bei 720 Euro, dafür wurde das Bußgeld abgeschafft, das bei vorsätzlichem Vorgehen verhängt werden könnte. Der Friseursalon muss die Quote nicht umsetzen, da sie weniger als 20 Beschäftigte haben. Dennoch nimmt sie regelmäßig Praktikanten vom Berufsförderzentrum auf. Die Chefin zweifelt an den Quoten: „Die Chefs müssen erst einmal davon abkommen, dass Gewinnoptimierung das oberste Ziel ist.“

Deutschland tut zu wenig für Menschen mit Behinderung 

Die Vereinten Nationen bescheinigten Deutschland zahlreiche Mängel bei der Umsetzung des UN-Behindertenrechtskonvention. Barrierefreies Bauen ist immer noch nicht verpflichtend, Kinder und Jugendliche haben immer noch Schwierigkeiten, eine Ausbildung und einen Job zu finden.
Unterstützung für Unternehmen

Führen Kürzung zu mehr Menschen in Behindertenwerkstätten?

Ein Unternehmen in Nürnberg zeigt, dass die Einstellung von Menschen mit Behinderungen ein Vorteil darstellen können: „Der Zusammenhalt im Team größer als je zuvor“. Er fordert weniger Bürokratie und Unterstützung bei der Einstellung und Betreuung. Nun drohen Kürzungen bei der Arbeitsmarktförderung. Die Autoren befürchten, dass dann noch mehr Menschen in Behindertenwerkstätten arbeiten. Aktuell sind in dort 300 000 Menschen beschäftigt, die monatlich nur 250 Euro verdienen. Nur 0,3 Prozent der Beschäftigten schaffen es pro Jahr, in einen regulären Job zu wechseln. Die Grünen-Abgeordnete Katrin Langensiepen nennte dies das „bestausgeweitete Billiglohn-Modell der EU“.

Donnerstag, 13. April 2023

Hotel statt Werkstatt - Ausbildung im Inklusionshotel einsmehr

In der Süddeutsche Zeitung berichtet Florian Fuchs über ein tolles Projekt in Augsburg, das Leute in den allgemeinen Arbeitsmarkt bringt, die sonst durch jedes Raster fallen.

Preisgekröntes Inklusionsunternehmen

Das Inklusionshotel „Einsmehr“ in Augsburg hat nicht nur den Bayerischen Tourismuspreis gewonnen, sondern auch eine bundesweit einmalige Ausbildung für Menschen mit Beeinträchtigung geschaffen. Das Hotel ist als Projekt aus einer Initiative von Eltern aus dem Großraum Augsburg hervorgegangen, deren Kinder das „Down-Syndrom“ haben: Das Chromosom 21 ist dreimal statt zweimal angelegt, eins mehr eben.

Keine passenden Ausbildungsmöglichkeiten  

Ob Housekeeping oder Service -viele Menschen, die zuvor in Werkstätten gearbeitet haben, sind nun hier fest angestellt. Noch mangelt es aber an der passenden Ausbildungsmöglichkeit. Es fehlen Ausbildungsgänge zwischen dem Niveau „Fachpraktiker“, also einer vereinfachten, vor allem praktischen Ausbildung, und der Tätigkeit in einer Werkstatt. Menschen.

Geduld ist notwendig

Der Umgang mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erfordert Geduld und Umdenken, so sind unterschiedlichen Putzmittel für Bad und andere Bereiche sind mit Farben versehen, damit es keine Verwechslungen gibt. Manche arbeiten auch in anderen Hotels – mit positiven Veränderungen für die Teams.

Idee auf andere Branchen übertragen

Die Verantwortlichen wollen die Ausbildungsidee auf andere Bereiche übertragen -aber niemand fühlt sich zuständig. Es geht um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und eines Grundrechts – der Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Das Hotel ist erfolgreich

Der Erfolg gibt den Verantwortlichen recht. Einige Ausgebildete haben mit ihrem Zertifikat eine feste Anstellung bekommen. Das Hotel hat eine hohe Auslastung. Das gründet nicht nur auf Ambiente und Konzept des Hotels, sondern auch auf den Mitarbeiterinnen und der laut Dusel „angenehmen Stimmung“ im Haus.

Donnerstag, 22. September 2022

Werden Menschen mit Behinderung in Werkstätten ausgebeutet?

Chris Schneidewind beschäftigt sich in einem Artikel des Redaktionsnetzwerk Deutschland mit den Löhnen in Behindertenwerkstätten. Die Menschen verdienen im Durchschnitt 1,46 Euro – weit entfernt von den 12 Euro, die ab Oktober als Mindestlohn gelten.

Werkstätten nicht mit Betrieben vergleichbar

Kathrin Völker ist Geschäftsführerin der BAG WfbM, der bundesweite Fachorganisation der Werkstattträger. Sie verteidigt die niedrigen Löhne durch die besondere Situation in den Werkstätten. Es gibt keine vergleichbaren Pflichten. Außerdem bieten Werkstätten weitere Leistungen wie pflegerische Unterstützung, Ergo- und Physiotherapie, Logopädie sowie Angebote aus dem Sport- und Kulturbereich an. Außerdem gibt es staatliche Leistungen, sodass die Menschen nicht vom Lohn leben müssen.

Eine klare Menschenrechtsverletzung

Katrin Langensiepen ist Abgeordnete im Europaparlament und sieht in den niedrigen Löhnen eine Menschenrechtsverletzung. Sie verweist darauf, dass es sehr wohl Druck besteht und die Werkstätten Aufträge erfüllen müssen.

Mangelnde Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung

In einem Punkt sind sich beide einig: Menschen mit Behinderungen sind in der Öffentlichkeit zu wenig sichtbar. Vorurteile müssen aus dem Weg geräumt werden, damit die Menschen eine echte Chance haben. Erschreckend niedrig ist die Quote der Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden. In Zeiten des Fachkräftemangels kann und soll die Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.

Samstag, 19. Februar 2022

Arbeitsbedingungen in Behindertenwerkstätten: Fair ist anders

Er ist einer der renommiertesten Aktivisten für die Rechte von Menschen mit Behinderung – Raul Krauthausen. In einem Beitrag in der ZEIT beklagt er die Arbeitsbedingungen in Behindertenwerkstätten „Fair ist anders“.

Wunsch nach fair produzierten Produkten

Immer mehr Unternehmen und Konsumenten legen Wert auf fair hergestellte Produkte – Kaffee, Schokolade, Kleidung. Diese faire Behandlung gilt aber nicht für die 320.000 Menschen in Deutsch-land, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten: Sie arbeiten für durchschnittlich 1,35 Euro die Stunde und haben deutlich weniger Rechte.

Armut und Behinderung sind verknüpft

Rund 80 % der Menschen mit Behinderungen leben in Ländern des Globalen Südens. Wer Armut in den Ländern effektiv verringern will, muss die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen berücksichtigen. Diese Fairtrade-Bedingungen sollten auch für Behindertenwerkstätten gelten, fordert Krauthausen.

Konsument*innen sind gefragt

Krauthausen sieht auch die Konsument*innen in der Pflicht: „Fragen Sie bei Ihrem Lieblingsunter-nehmen nach, wer das ökologisch einwandfreie Holzspielzeug sägt, wer den Fairtrade-Kaffee und Tee verpackt, wer die Produkte des Designer-Start-ups verschickt. Fragen Sie nach, ob das Unternehmen weiß, was die Beschäftigten in einer Behindertenwerkstatt verdienen.“ Viele wissen von den Bedingungen in Behindertenwerkstätten – nur durch Nachfragen und Aufklärung kann es einen Arbeitsmarkt geben, der fair für alle ist.

Sonntag, 27. Juni 2021

Abzocke in Behindertenwerkstätten?

In dem Video von Funk geht es um einen jungen Mann, der eine Petition gestartet hat, in der er sich über die geringen Löhne in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschwert. Er arbeitet mittlerweile nicht mehr dort, aber er kämpft weiter gegen das aus seiner Sicht unfaire System. 



 

Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention?

Zur Sprache kommen auch weitere Kritikpunkte wie die geringe Quote an Menschen, die es auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen und der (vermeintliche) Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Diese sieht das das gleiche Recht auf frei gewählte Arbeit vor, einige fordern deshalb die Abschaffung der Werkstätten.

Geschützter Bereich für viele Menschen wichtig

Zu Wort kommen aber auch Mitarbeiter*innen, die die Arbeit in den Werkstätten schaffen. Die Werkstätten sehen sich auch einem zunehmenden Konkurrenzdruck ausgesetzt, sodass der Druck zugenommen hat. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) hält einen Mindestlohn deshalb nicht für den richtigen Weg.

Donnerstag, 29. April 2021

Werkstätten für Menschen mit Behinderung – Kein Ort für Inklusion?

Durch persönliche Erfahrung weiß ich, was Werkstätten für Menschen mit Behinderungen leisten. Dennoch möchte ich in diesem Eintrag auf zwei skeptische Beiträge hinweisen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung - kein Ort für Inklusion?

In der SWR2-Radioreportage kommen verschiedene Akteure zu Wort. Berichtet wird, dass von den rund 300.000 Menschen die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten nur sehr wenige der Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt. Beschrieben wird die Entwicklung hin zu den 80er Jahren, in den die Werkstätten zunehmend wirtschaftlicher arbeiten müssen. Gleich bleibt das grundlegende Problem: die Menschen bleiben weitestgehend ohne Kontakt zu Menschen ohne Behinderung.

Alternative Außenarbeitsplätze als Alternative?

Außenarbeitsplatz bedeutet, dass ein Mensch mit Behinderung ist weiter bei einer Werkstatt beschäftigt, er wird von ihr bezahlt. Doch er arbeitet bei einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts – zum Beispiel in der Kantine des Landgerichts oder eben am Empfang des Digital Hub. Die Vorteile:
Sie erhöhen die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderung und schaffen Kontakte zu Menschen ohne Behinderung. Allerdings verdienen diese Mitarbeiter*innen nur einen Bruchteil ihrer Kolleg*innen und auch hier gelingen nur wenigen der Übergang zum ersten Arbeitsmarkt

Stärkt endlich die Alternativen

Anne Gersdorff und Silke Georgi vom Verein Sozialhelden in Berlin fordern in einem Kommentar die Stärkung der Alternativen. Das öffentliche Geld, das in Werkstätten fließt, kann besser genutzt werden.
Die Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen in der Werkstatt erhalten, können sie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Assistent*innen bekommen. Notwendig sind dafür auch Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen einstellen.


Dienstag, 23. Juni 2020

Sehnsucht nach Normalität - Menschen mit Behinderungen in der Corona-Krise

Die Corona-Krise geht weiter – und die Probleme für Menschen mit Behinderungen. Auch in diesem Monat steht mein Bericht ganz unter dem Eindruck der Corona-Krise, die Menschen mit Behinderun-gen und ihre Angehörige vor ganz besondere Herausforderungen stellt.

Sehnsucht der Normalität

Der Bericht der Süddeutschen Zeitung beschreibt die Situation einer Einrichtung in Herrsching – sie gilt aber wohl für viele Menschen mit Behinderungen – die Sehnsucht nach Normalität. Besuchsverbote, eingeschränkter oder ganz eingestellter Betrieb in Werkstätten für Behinderte. Es ist auch für die Betreuer*innen eine besondere Situation: Es ist ein Spagat, den wir hier vollbringen - zwischen Normalität und dem Schutz der Menschen mit Behinderung

Unendlich erschöpft

In der ZEIT berichtet eine Mutter einer Tochter mit Behinderungen eindrucksvoll über ihren Alltag in Zeiten von Corona
Sie beklagt, dass von der Förderschule ihrer Tochter gar nichts kam – weder digital noch analog. Es fand einfach kein Unterricht, kein schulischer Austausch und keine Förderung statt.
Schon vor der Pandemie waren viele Eltern von Menschen mit Behinderungen unendlich erschöpft: Schuld sind der seit Jahren bestehende Fachkräftemangel, die inadäquate Bezahlung dieser Berufe und das unzureichende Unterstützungssystem für Familien mit herausfordernden Lebensumständen.
Corona hat diese Situation verschärft, denn die betreuten Menschen leiden am meisten.
Seit der Corona-Krise sollte Inklusion auch als eine notwendige Bedingung für eine widerstandsfähige und lebendige Gesellschaft sichtbar und spürbar geworden sein.

Hilfen für Werkstätten mit Behinderungen

Nicht verschweigen möchte ich, dass die Bundesregierung sich auch um die Beschäftigten der Werkstätten kümmert. Die Einbußen der Werkstattbeschäftigten werden zumindest teilweise kompensiert.  Ebenso erfreulich: zumindest einige Beschäftigte konnten zurück an ihre Arbeitsplätze.

Donnerstag, 21. Mai 2020

Die Corona-Krise - mehr Ausgrenzung denn je?

In einem interessanten Artikel im Deutschlandfunk wird die Situation von Menschen mit Behinderungen in der Corona-Krise beschrieben.

Mehr Ausgrenzung denn je

Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbands VdK, befürchtet durch die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch mehr Ausgrenzung erfahren. Besonders für Menschen mit geistigen Behinderungen sind Regeln wie Maskenpflicht und Abstandhalten herausfordernd. Für Gehörlose bedeutet die Maskenpflicht zudem eine massive Beeinträchtigung der Kommunikation.
Aber auch die Lockerungen könnten Probleme bringen, z.B. wenn Assistent*innen krank werden.
Berechtigt finde ich auch die Klage, dass die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in der Berichterstattung kaum Beachtung findet.

Betreuungseinrichtungen und Werkstätten geschlossen

Eine besondere Herausforderung stellt für Menschen mit Behinderung und deren Familien auch die Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen – Betreuung wird zur Privatsache.
Die Folgen der Schließung der Werkstätten geht weit über das Problem der Betreuung hinaus. Es ist für viele Mitarbeiter*innen ein wichtiger Bestandteil des Lebens.
Dies zeigt eindrucksvoll der Bericht in den Tagesthemen - ab Minute 10:20.



Menschen mit Behinderung sind widerstandsfähiger

Der Bericht im Deutschlandfunk zitiert den Aktivisten Krauthaus, der Menschen mit Behinderungen auch im Vorteil sieht: Sie seien in der Krise teils vielleicht resilienter, sagt er, also psychisch belastbarer und widerstandsfähiger. Menschen ohne Behinderung machten zurzeit Erfahrungen, die viele Menschen mit Behinderung schon ihr ganzes Leben lang hätten. Dazu gehöre die Isolation zu Hause und auch, dass man nicht einfach mal spontan nach draußen gehen können.

Donnerstag, 19. Dezember 2019

Stundenlohn 1,30 Euro – eine Sache des Sich-wertgeschätzt-Fühlens

Die Süddeutsche Zeitung diskutiert im Artikel Stundenlohn: 1,30 Euro die geringen Löhne von Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Mehr als 300.000 arbeiten in Werkstätten bekommen rund 180 Euro – im Monat! Für sie gilt der seit 2015 beschlossene gesetzliche Mindestlohn nicht. Im Artikel kommen beide Seiten zu Wort

Das ist ungerecht

Eine Petition fordert, dass dieser Zustand beendet wird und verweisen auf Artikel 3: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Sie verweisen auch auf den gigantischen Unterschied: 1,30 Euro in den Werkstätten, 9,19 Euro Mindestlohn auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Wir können nicht mehr zahlen

Die Werkstätten verweisen darauf, dass sie nicht mehr bezahlen können. Arbeiternehmer*innen in Werkstätten genießen auch Rechte: Sie können nicht entlassen werden, sie müssen ihre Arbeit auch nicht in bestimmten Zeitspannen erledigen.

Mini-Lohn - aufgebessert vom Staat

Die Inklusionsaktivistin Gersdorff fordert einen Mini-Lohn: Lieber einen Lohn, von dem sie leben können, und damit weniger oder keine Sozialleistungen. Die Ausgaben für den Staat wären vergleichbar, emotional macht es einen Unterschied, eine „Sache des Sich-wertgeschätzt-Fühlens“.