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Mittwoch, 5. Juni 2024

Wahlrecht (und Informationen) für alle!

Bei einigen meiner Termine zur Kommunalwahl ging es um das Wahlrecht. Selbst Betreuer*innen wussten manchmal nicht, dass alle Menschen wählen dürfen, einigen Klient*innen wurden die Wahlunterlagen vorenthalten. Auch wenn dies (hoffentlich) nur Einzelfälle sind, lohnt sich ein Blick auf die rechtliche Lage.

Inklusives Wahlrecht

2019 hat das Bundesverfassungsgericht den Wahlausschluss von Menschen mit rechtlicher Betreuung für alle Lebenslagen für verfassungswidrig erklärt. Zwar hält das Gericht Einschränkungen denkbar bei „fehlender Einsichtsfähigkeit, um am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen teilnehmen zu können. Der Bundestag entschied sich letztlich für die Rücknahme jeglicher Einschränkung 

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu einen Film mit dem Titel: "Meine Grundrechte – Inklusives Wahlrecht" veröffentlicht.

Unterstützung erlaubt

Die Unterstützung ist ausdrücklich vor und während des Wahlvorgangs erlaubt. Vor den Wahlen bezieht sich dies z.B. auf die Beantragung der Briefwahl. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen „beliebigen“ Person bedienen (§ 57 BWahlO gilt entsprechend). Es ist also nicht erforderlich, dass die rechtliche Betreuer*in dies tut.
Auch in der Wahlkabine ist Unterstützung erlaubt – dies bezieht sich auf die Kennzeichnung des Wahlzettels ebenso wie auf die Unterstützung beim Wahlgang (falten, Stimmzettel in Wahlurne werfen). Weitere Informationen bietet u.a. die Lebenshilfe.

Grenzen und Möglichkeiten der Wahlhilfe

Die Hilfsperson darf nur den Wählerwunsch erfüllen, die Kenntnisse müssen geheim gehalten werden. Wenn die Entscheidung, wo das Kreuz gesetzt wird, nicht vom Wahlberechtigten ausgeht oder sie durch eine missbräuchliche Einflussnahme erfolgte, handelt es sich um Wahlfälschung.
Schwieriger zu beurteilen ist die Grenze zwischen Beeinflussung und Unterstützung. Der Leitfaden für Assistenzkräfte der Landeszentrale formuliert die Grenzen so: Ein offener, den individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen angepasster, Austausch über die inhaltliche Ausrichtung von Parteien und Kandidaten stellt keine Wahlbeeinflussung dar.

Recht auf Information – und Mitbestimmung

Sicher gibt es Fälle, bei denen die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Einsichtsfähigkeit nicht vorhanden ist. Wieder andere haben schlicht kein Interesse an den Wahlen. Ein Blick auf die Wahlbeteiligung zeigt, dass dies offensichtlich immer mehr Menschen so geht.
Dennoch oder gerade deswegen halte ich Informationen zu den Wahlen für sehr wichtig, denn Mitbestimmung beginnt im Kleinen – informell im Familien- und Freundeskreis, mit gewählten Vertreter*innen beim Wohnen und Arbeiten oder im Verein.

Stufen der Mitbestimmung

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe hat eine tolle Seite zur Mitbestimmung
Sie unterscheiden zwischen den Stufen Informationen, Mitreden (Mitwirken) und Mitbestimmung. Alle Stufen sind wichtig: Ohne Information kann ich nicht mitreden. Wenn ich nicht mitreden kann, kann ich nicht entscheiden
Mitreden bedeutet: Ich darf meine Meinung sagen. Ich kann sagen: Das ist mir wichtig. Ich kann Vorschläge machen. Aber: andere entscheiden.
Mitbestimmen bedeutet: Jede Meinung zählt. Die Gruppe sucht gemeinsam eine gute Lösung. Bei
einer Abstimmung zählt jede Stimme gleich.

Meine Angebote

Zu den Grenzen und Möglichkeiten der Wahlhilfe habe für die Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe einen Workshop durchgeführt. Weitere Angebote finden Sie auf meiner Homepage.

Donnerstag, 21. Februar 2019

Endlich – alle Menschen dürfen wählen!

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gesprochen und die bisher willkürlichen Einschränkungen im Wahlrecht aufgehoben

Wählen - das vornehmste Recht im demokratischen Staat

Rund 81.220 Menschen waren bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen – Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind und Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Mangelnde Einsichtsfähigkeit in den Kommunikationsprozess

Das Bundesverfassungsgericht hält Einschränkungen des Wahlrechts prinzipiell für möglich und zwar für Menschen, die „mangels Einsichtsfähigkeit nicht am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen teilnehmen kann“. Aber wer soll darüber wie entscheiden? Was ist mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind? Wie geht man mit Menschen um, die schwer krank sind, sich aber wieder erholen

Missbrauch ist möglich – und kaum zu verhindern

Wer das Wahlrecht missbraucht, beispielsweise die Wahlunterlagen eines anderen Menschen ausfüllt, macht sich strafbar. Übrigens gilt dies auch für diejenigen, die Wahlberechtigte an der Ausübung des Wahlrechts hintern, z.B. die Wahlbenachrichtigungen zurückhalten oder vernichten.
Dennoch ist ein Missbrauch nicht ausgeschlossen, weder in Einrichtungen für behinderte Menschen oder in Altersheimen noch in ganz normalen Familien, in der der Mann die  Frau beeinflusst (oder andersrum).

Unterstützung und Austausch sind erlaubt

Die Unterstützung ist ausdrücklich erlaubt: „Ein offener, den individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen angepasster, Austausch über die inhaltliche Ausrichtung von Parteien und Kandidaten stellt keine Wahlbeeinflussung dar.“ Es ist letztlich eine Abwägung, die jede*r Betreuer*in oder Familienangehörige treffen muss. Dazu gehört auch, bei Zweifeln Menschen offen anzusprechen.

Politische Bildung für alle Menschen

Umso wichtiger ist und bleibt politische Bildung: Informationsbroschüren in leichter Sprache, Veranstaltungen, Seminare und Gespräche, aber vor allem Mitbestimmung im Alltag. Dazu zählen Werkstatt- und Bewohnerbeiräte, aber auch Alltagssituationen – Demokratie im Alltag, damit die Menschen auch in der „großen Politik“ mitbestimmen können.

Weitere Informationen 

Legal Tribune Online: Das vornehmste Recht im demokratischen Staat

Donnerstag, 15. Februar 2018

Inklusion und politische Bildung

Inklusion – eine wichtige Aufgabe für die politische Bildung

Definitionen von politischer Bildung sind vielfältig und teilweise widersprüchlich. Betrachtet man aber eines der zentrales Ziele der Inklusion, nämlich „jedem Menschen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen auf  Grundlage seiner individuellen Bedarfe Zugang, Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen, dann hat Inklusion auch und gerade mit politischer Bildung sehr viel zu tun“ (Besand/Jugela 2015:45). Inklusion ist für die politische Bildung somit eine Aufgabe, die die sie aus eigenem Anspruch erfüllen sollte (Hilbert 2015).

Wie kann die politische Bildung dieser Herausforderung begegnen?

Hufer (2015: 455) zeigt anhand von Statistiken auf, dass es sich bei politischer Bildung um eine Minderheitenveranstaltung handelt und besonders Menschen mit einem höheren Abschluss vertreten sind. Dies hat Auswirkungen auf die Programmplanung.  „Geplant wird zunächst einmal für die, die zuverlässig kommen. Und diese signalisieren, was ihre Erwartungen sind. Das ist ein durchaus bequemes, vor allem aber relativ sicheres Programmplanungsverhalten“.
Dies deckt sich mit meinen Erfahrungen. Die Menschen, die zu politischen Bildungsmaßnahmen kommen, egal ob von Volkshochschulen oder politischen Stiftungen kommen - haben es eigentlich nicht nötig – sie wissen meistens relativ gut informiert.

Neue Wege beschreiten

Freiwilligkeit ist das zentrale Prinzip der Erwachsenenbildung, niemand kann zur Teilnahme gezwungen werden. Hufer analysiert unterschiedliche Gründe der Nichtteilnahme. Während es bei Menschen mit körperlichen Einschränkungen „nur“ darum geht, räumliche Voraussetzungen handelt, stellt sich bei der Adressierung von Menschen mit Lernschwierigkeiten das Problem, Themen ohne Substanzverlust zu vermitteln.  Auch sozial benachteiligter Menschen werden durch politische Bildungsmaßnahmen kaum erreicht, ein wichtiger Grund hierfür, dass Probleme thematisiert, aber letztlich nicht gelöst werden können.

Literatur

Besand, Anja/Jugel, David (2015): „Inklusion und politische Bildung – gemeinsam Denken“ in: Dönges, Christoph/ Hilpert, Wolfram/ Zurstrassen, Bettina (Hg,): Didaktik der inklusiven politischen Bildung, S.45-58.

Hilbert, Wolfram (2015): „Inklusion und politische Bildung – ein Überblick“, http://www.bpb.de/lernen/projekte/inklusiv-politisch-bilden/215965/workshop-2014.

Hufer, Klaus-Peter (2015): „Politische Jugend- und Erwachsenenbildung – auch für Menschen mit Teilnahmeeinschränkung?“  in: Dönges, Christoph/ Hilpert, Wolfram/ Zurstrassen, Bettina (Hg,): Didaktik der inklusiven politischen Bildung, S. 243- 255.

Freitag, 19. Januar 2018

Mit Kooperationen zu erfolgreichen inklusiven Veranstaltungen

Wie können inklusive und zielgruppenspezifische Bildungsmaßnahmen zustande kommen  – und wie können Menschen zur Teilnahme motivieren werden?

Mit Kooperationen zu erfolgreichen inklusiven Veranstaltungen

Bisher sind es vor allem Einrichtungen der Behindertenhilfe, die politische Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen durchführen,  in „öffentlich verantworteten Bildung wird sie bislang kaum wahrgenommen und findet allenfalls in Ausnahmefällen und marginalisiert statt“ (Acker-mann/Ditschek 2015: 238). Die Autoren fordern deshalb die Expertisen aus den Systemen Erwachsenenbildung und Behindertenhilfe zusammen zu führen (ebd.: 240).
Auch ich sehe in der Kooperation zwischen Volkshochschulen als eine der bedeutendsten Akteuren der Erwachsenenbildung und Einrichtungen der Behindertenhilfe großes Potential. Im Rahmen der Kooperation zwischen der Volkshochschule Unteres Remstal und der Diakonie Stetten sind in den vergangenen 15 Jahren über 70 politische Bildungsveranstaltungen zustande gekommen. Dazu zählen Abendseminare an der Diakonie Stetten, gemeinsame Veranstaltungen an Einrichtungen der Volkshochschule sowie gemeinsame Besuche bei Politiker/innen und Institutionen. Es gab und gibt berechtigte Kritik an diesem Vorgehen, u.a. weil viele Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Diakonie Stetten stattfinden (vgl. dazu Lutz 2004). Dennoch haben die Veranstaltungen einen Teil zur Stärkung der politischen Teilhabe beigetragen.

Warum wurden bisher so wenig Nachahmer gefunden?

Einerseits liegt die Verantwortung sicherlich bei Volkshochschulen und anderen Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, denn die „zunehmende Ökonomisierung auch der Weiterbildung bietet allzu oft … eine Begründung dafür, nicht auf diejenigen zugehen zu können, die Bildung am dringendsten benötigen.“ (Ditschek 2014). Andererseits könnte auch das Verhalten und den Ansprüchen mancher Vertreter/innen von Behindertenhilfen ein Hindernis darstellen. So berechtigt die Forderungen z.B. nach Bereitstellung von Assistent/innen und Gebärdendolmetscher/innen und deren Angebot bereits bei der Planung ist, stellt dies für viele Planende ein unkalkulierbares Risiko bei der Programmgestaltung dar. Auch manche Äußerungen bei Kongress der Bundeszentrale, was die (Staat, Bildungseinrichtungen etc.) erst mal zu erfüllen haben, bevor es eine Zusammenarbeit gibt, führt aus meiner Sicht häufig dazu, dass die Bildungseinrichtungen die Herausforderung (und die Chancen!) von gemeinsamen Bildungsangeboten erst gar nicht annehmen. Vor diesem Hintergrund plädiere ich für eine pragmatische Vorgehensweise, denn suboptimale Angebote (im Sinne der Erfüllung von Kriterien der Inklusion) sind besser als gar keine Angebote.

Wie können Menschen mit Behinderungen für politische Bildung motiviert werden?

Des Weiteren stellt sich die Frage, wie Menschen mit (und ohne) Behinderung zur Teilnahme an politischen Bildungsseminaren motiviert werden können. Ditschek (2014) kritisiert Einrichtungen der Erwachsenenbildung. „Die Menschen, deren Einschränkungen sie auch daran hindern, selbstbewusst und selbstmotiviert Bildung in Anspruch zu nehmen, treffen auf eine Erwachsenenbildung, die bewusst oder unbewusst der Logik des 'Matthäus-Prinzips' huldigt: Wer hat, dem wird gegeben. Statt einer Willkommenskultur herrscht eine 'Komm-Struktur' vor: Wer kommt, der ist willkommen.“ Auch wenn aus meiner Sicht dieser Vorwurf für viele engagierte Mitarbeiter/innen von Volkshochschulen nicht zutrifft, bleibt das bereits zuvor konstatierte Problem, dass viele Menschen durch die Angebote von allgemeinen Erwachsenenbildungseinrichtungen nicht erreicht werden.

Literatur

Ackermann, Karl-Ernst/Ditschek, Eduard Jan (2015): „Voraussetzungen, Ziele und Orte inklusiver politischer Erwachsenenbildung“, in: Dönges, Christoph/ Hilpert, Wolfram/ Zurstrassen, Bettina (Hg,): Didaktik der inklusiven politischen Bildung, 230- 242.

Ditschek, Eduard Jan (2014): „Betroffenheit als Voraussetzung“, in: Bundeszentrale für politische Bildung: Werkstatt inklusiv, http://www.bpb.de/lernen/projekte/inklusiv-politisch-bilden/180223/betroffenheit-als-voraussetzung.

Lutz, Jürgen (2004): „Integrative politische Bildung – eine Quadratur des Kreises?“ in: Anna Rieg-Pelz (Hg) „Mitdenken – Mitreden – Mitwirken. Politische Bildung mit allen und für alle Menschen“, Erwachsenenbildung konkret 8, 2004, S. 24-32.

Donnerstag, 31. August 2017

Die anderen müssen erst mal...

Hier ist nun der zweite Teil meiner Frust-Blogs unter dem Motto „Macht es erst mal besser“ – dieses Mal geht es um die Haltung einiger Unterstützer/innen

Wer nicht für uns ist, ist gegen uns

Neben überwiegend positiven Erfahrungen beim Kongress „Inklusiv politisch bilden“ 2015 bin ich erschrocken und enttäuscht über die fast schon feindliche Haltung einiger Teilnehmer/innen auf alle, die tatsächlich oder vermeintlich nicht ganz genau auf Linie sind. Erster Adressat dieser Kritik ist die „Politik“:

Die Politik ist an allem schuld

Bei einem Workshop stand der Besuch einer Bundestagsabgeordneten auf dem Programm. Diese war so ehrlich zu erzählen, dass sie sich nicht Tag und Nacht mit Inklusion beschäftigt und ich war so mutig, dies in der anschließenden Besprechung zu verteidigen – beides hätten wir nicht tun sollen.
Wie jede andere Gruppe haben Menschen mit Behinderungen das Recht, sich für ihre Belange einzusetzen und Forderungen gegenüber der Politik aufzustellen. Ich habe auch Verständnis für den Frust, dass noch nicht genug geschehen ist, eine „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns“-Einstellung hilft aber nicht weiter.

Die Volkshochschulen sollen erst mal

Auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulen bekommen ihr Fett ab. Für Ditschek (2014) huldigen sie der Logik des ‚Matthäus-Prinzips“: „Wer hat, dem wird gegeben. Statt einer Willkommenskultur herrscht eine 'Komm-Struktur' vor: Wer kommt, der ist willkommen.“
Ich arbeite mit vielen Volkshochschulen und anderen Einrichtungen der Weiterbildung zusammen, ich habe noch nie erlebt, dass jemand gegenüber Menschen mit Behinderungen ablehnend war, im Gegenteil habe ich eine große Offenheit erlebt.
Auch bei den Gesprächen höre ich immer wieder eine Forderungsliste, die erfüllt werden muss, bevor man überhaupt an eine Kooperation mit anderen Einrichtungen denkt.
So berechtigt die Forderungen z.B. nach Bereitstellung von Assistent/innen und Gebärdendolmet-scher/innen und deren Angebot bereits bei der Planung ist, stellt dies für viele Planende ein unkalkulierbares Risiko bei der Programmgestaltung dar. Auch manche Äußerungen bei Kongress der Bundeszentrale, was die (Staat, Bildungseinrichtungen etc.) erst mal zu erfüllen haben, bevor es eine Zusammenarbeit gibt, führt aus meiner Sicht häufig dazu, dass die Bildungseinrichtungen die Herausforderung (und die Chancen!) von gemeinsamen Bildungsangeboten erst gar nicht annehmen.

Besser nicht optimale Angebote als gar keine Angebote

Seit dem Erscheinen meines Beitrags 2004 haben wir einiges verändert, um die Seminare inklusiv zu machen: Einige Veranstaltungen finden in den Räumlichkeiten der Volkshochschulen, durch gemeinsame Besuche von Politiker/innen und Parlamenten wollen wir Menschen zusammenbringen. Einige Forderungen, z.B. die Bereitstellung von Assistent/innen und Gebärdendolmetscher/innen erfüllen wir in der Regel aber nicht. Ein Satz meines Artikels von 2004 gilt auch heute noch: Die Alternative zu diesen Angeboten sind keine Angebote, die diese Anforderungen erfüllen, sondern gar keine.

Literaturhinweise


Informationen zum Kongress:
http://www.bpb.de/lernen/projekte/inklusiv-politisch-bilden/213818/kongressdokumentation

Ditschek, Eduard Jan (2014): „Betroffenheit als Voraussetzung“, in: Bundeszentrale für politische Bildung: Werkstatt inklusiv, http://www.bpb.de/lernen/projekte/inklusiv-politisch-bilden/180223/betroffenheit-als-voraussetzung.

Lutz, Jürgen (2004): „Integrative politische Bildung – eine Quadratur des Kreises?“ in: Anna Rieg-Pelz (Hg) „Mitdenken – Mitreden – Mitwirken. Politische Bildung mit allen und für alle Menschen“, Erwachsenenbildung konkret 8, 2004, S. 24-32

Donnerstag, 11. Mai 2017

Ohne Fachkräfte und Unterstützer/innen geht nicht viel

Seit 2000 biete ich Bildungsseminare für Menschen mit Behinderung. Eine wichtige Erkenntnis: Die Bedeutung von Fachkräften und Unterstützer/innen kann für das Zustandekommen Veranstaltungen kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Organisation und Werbung


Meine Seminare für die Diakonie Stetten werden sowohl im Fortbildungsprogramm der Diakonie Stetten als auch im Programm der VHS Unteres Remstal ausgeschrieben.
Die Teilnehmer/innen kommen aber nur dann zahlreich zu den Seminaren, wenn die Verantwortliche für die Fortbildung über die Wohngruppen der Diakonie sowie persönliche Ansprache Werbung betrieben hat. Das Gegenteil mussten wir bei der Ausstellungseröffnung erleben, als die Verantwortliche krankheitsbedingt ausgefallen ist. Die Veranstaltung war zwar gut besucht, von der Zielgruppe waren aber nur wenige da.

Begleitung zu Veranstaltung


Fachkräfte und Unterstützer/innen sind als auch Begleiter/innen zu den Seminaren wichtig.
 Viele potentielle Teilnehmer/innen der Seminare an der Diakonie Stetten wohnen seit der Dezentralisierung im ganzen Remstal verstreut. Von der Zeit und Bereitschaft der Fachkräfte hängt es ab, ob Interessent/innen der Wohngruppen erscheinen.
 Auch die Analyse der Veranstaltungen zur Landtagswahl im Rahmen des Projekts „Politische Teilhabe“ verdeutlichen die Bedeutung. Die Zieglerschen haben vier Podiumsdiskussionen veranstaltet, die ähnlich aufgebaut und intensiv beworben wurden. Eine Erklärung hierfür das Engagement von Fachkräften und Unterstützer/innen. Dies war exemplarisch in Wilhelmsdorf zu beobachten – einige Fachkräfte begleiteten teilweise über 10 Personen, unterstützten sie beim Quiz und begleiteten sie auch bei der Podiumsdiskussion und der anschließenden Fragerunde.

Fachkräfte als Multiplikator/innen


Ein wichtige Rolle haben Fachkräfte auch als Multiplikator/innen. Sie stehen im täglichen Kontakt und fungieren dadurch bei Fragen oder Problemen oft als erste Ansprechpersonen. Sie sollten die Menschen ermutigen und bestärken, ihr Wahlrecht auszuüben, dazu zählen neben der Schaffung von Rahmenbedingungen auch die inhaltliche Vorbereitung. Ritters Analyse (Ritter 2015) bezieht sich auf Wahlen, lässt sich aber auf den Einfluss von Fachkräften auf die Teilnahme an Bildungsseminaren und am politischen Leben insgesamt übertragen.
 Sehr gefreut habe ich mich über drei Betreuer/innen, die bei einem Seminar zur Landtagswahl teilgenommen haben. Sie informierten sich über die Wahlen und sammelten Informationsmaterial, um gezielt die von ihnen betreuten Menschen zu informieren und zur Wahl zu motivieren.
 Broschüre der Landeszentrale
 Zur Kommunal- und Europawahl 2014 hat die Landeszentrale eine Broschüre für Assistenzkräfte veröffentlicht, in der neben Informationen zu den Wahlen beschreiben wird, wie diese ihre Klientel zur Teilnahme an Wahlen motivieren können.

Weitere Informationen


Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (2014): Einfach wählen gehen! Leitfaden zur Kommunal- und Europawahl für Assistenzkräfte, Download.

Ritter, Florian (2015): „Menschen mit geistiger Behinderung und die politische Teilhabe am Beispiel von Wahlen. Rahmenbedingungen der Politik, Aufgaben der Behindertenhilfe und Möglichkeiten der Partizipation“, Bachelorarbeit DHBW Stuttgart.

Donnerstag, 13. April 2017

Mein Beitrag zur weitverbreiteten Geringschätzung der politischen Bildung

Macht es erst mal besser

In meinen Artikeln, auf meiner Homepage und in diesem Blog äußere ich mich überwiegend positiv über das Thema inklusive politische Bildung. Kein Wunder, denn es ist ein wichtiges Thema, das ich mit Leidenschaft betreibe.

Berechtigte und hilfreiche Kritik

Von Anfang begleitet mich Kritik – oftmals berechtigt und auch hilfreich. Bereits 2004 (Lutz 2004) habe ich mich erstmals auf die Kritik auseinandergesetzt und jetzt ist wieder mal Zeit auf die Vorwürfe zu reagieren, die ich persönlich, aber auch die Volkshochschulen immer wieder anhören müssen. Deshalb lautet das Motto dieser Reihe „Macht es erst mal besser!“.
In diesem Teil geht es um meinen angeblichen Beitrag zur weitverbreitenden Geringschätzung der politischen Bildung.

Beitrag zur weitverbreitenden Geringschätzung der politischen Bildung

In der Publikation „Didaktik der inklusiven politischen Bildung“ der Bundeszentrale für politische Bildung werde ich gleich zweimal zitiert:
Christoph Dönges (2015: 276) verweist auf meine Einschätzung von 2003 (Lutz 2003), dass das Interesse von Menschen ohne Behinderung an inklusiven Veranstaltungen oft gering ist.
Dass mich mit Karl-Eduard Ackermann eine der profiliertesten Vertreter des Faches in seinem gemeinsam mit Ditschek erstellten Artikel erwähnt, macht mich fast ein bisschen stolz. (Ackermann/Ditschek 2015: 232). Weniger stolz bin ich auf das Lob über „die erfrischende Offenheit“ mit der ich „zur weitverbreiten Geringschätzung“ der politischen Bildung beitrage. Mein Vergehen: Ich hatte betont, dass es neben politische Bildung noch andere wichtige Themen für Menschen mit Behinderungen gibt. Meine Formulierung (Lutz 2003: 33) kann man – wenn man will – missverstehen, genauso kann man aber herauslesen, dass es mir die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen eine Herzensangelegenheit ist – und zwar lange bevor sich alle auf das Thema gestürzt haben.

Nur Zitate verwenden, die man eigenmächtig aus dem Zusammenhang gerissen hat

Es gilt das Prinzip von Johannes Rau, dass man nur Zitate verwenden soll, die man eigenmächtig aus dem Zusammenhang gerissen hat.
Vielleicht ist es tatsächlich notwendig, sich selbst und seinen Fachbereich als das wichtigste anzusehen und sich in den Kampf um Aufmerksamkeit und Gelder in den Kampf gegen andere Fachbereiche zu werfen – aber bringt das die Sache weiter?
Meine Hochachtung für Herrn Ackermann, der wie kaum ein anderer die Debatte um die inklusive politische Bildung vorangebracht hat, bleibt, der Seitenhieb auf mich ist jedoch überflüssig.

Literatur


Ackermann, Karl-Ernst/Ditschek, Eduard Jan (2015): „Voraussetzungen, Ziele und Orte inklusiver politischer Erwachsenenbildung“, in: Dönges, Christoph/ Hilpert, Wolfram/ Zurstrassen, Bettina (Hg,): Didaktik der inklusiven politischen Bildung, 230- 242.

Dönges, Christoph (2015): „Politik einfach verstehen. Folgerungen aus einem Bildungsprojekt für Menschen mit geistiger Behinderung“, in: Dönges, Christoph/ Hilpert, Wolfram/ Zurstrassen, Bettina (Hg,): Didaktik der inklusiven politischen Bildung, S 272- 278

Lutz, Jürgen (2003):“ Politische Bildung für Menschen mit Behinderungen – Herausforderung und Chance“, in „Erwachsenenbildung und Behinderung“, Oktober 2003, S. 28-35.

Lutz, Jürgen (2004): „Integrative politische Bildung – eine Quadratur des Kreises?“ in: Anna Rieg-Pelz (Hg) „Mitdenken – Mitreden – Mitwirken. Politische Bildung mit allen und für alle Menschen“, Erwachsenenbildung konkret 8, 2004, S. 24-32.

Mittwoch, 25. Januar 2017

Leichte Sprache ist keine einfache Sache

Die Forderung und auch die Verwendung leichter Sprache werden immer populärer. Leichte Sprache ist ein wichtiges Element, um allen Menschen die Teilhabe zu ermöglichen.
 Bei meinen Seminaren für Menschen mit Behinderungen versuche ich, leichte Sprache zu verwenden. Auch in meinen Artikeln und zuletzt bei der Erstellung einer Hilfestellung zur Durchführung europapolitischer Bildungsangebote steht das Thema im Mittelpunkt.

Leichte Sprache ist keine einfache Sache

Leichte Sprache ist keine einfache Sache, wie Seitz (2014) zu Recht feststellt: „Es geht darum, Zugänge zu komplexen Sachzusammenhängen zu ermöglichen, die Zusammenhänge aber nicht unangemessen zu vereinfachen, sondern auf das Wesentliche hin zu konzentrieren, gewissermaßen eine Essenz des Textes zu erschließen.
 Viele Internetseiten bieten mittlerweile Versionen in einfacher Sprache und insbesondere vor Wahlen bieten sowohl Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung und auch Parteien Informationen in leichter Sprache.

Informationen für ein selbstbestimmtes Leben

Leichte Sprache kann damit Menschen mit Behinderungen helfen, sich Zugang zu Informationsinhalten zu verschaffen, es ist ein „Schlüssel zur Enthinderung der Gesellschaft und zu mehr Selbstbestimmung“ (Aichele 2014: 15). Leichte Sprache sichert den Teilnehmenden „den Zugang zu einem Wissen, das notwendig ist, um eigene Rechte zu vertreten und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können“ (Seitz 2014: 5).

Chancen und Gefahren leichter Sprache

Aber es gibt auch kritische Stimme, so befürchtet Zurstrassen (2015: 130ff), dass leichte Sprache Exklusion sogar verfestigen könnte. Sie sieht durch die Sozialisierung in Richtung leichter Sprache eine Ausgrenzung, die Entwicklungschancen einschränkt und verweist auf die Gefahr von interpretativen Übersetzungen. In der Tat entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass sich im Rahmen der Inklusionsdebatte eine eigene Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt hat. Die leichte Sprache hat sich zu einem Wirtschaftszweig entwickelt, bei dem Übersetzungsbüros viel Geld verdienen können.
Ich sehe überwiegend Chancen, denn der Einsatz von leichter Sprache anstelle von Fachchinesisch oder guter Erklärung von notwendigen Fremdwörtern könnte allen Menschen das Verständnis für Politik erleichtern (Lutz 2016). die Vermeidung oder gute Erklärung von Fremdwörtern und die Verwendung von Bildern und Symbolen bei Präsentationen.

Beliebte Broschüren in leichter Sprache

Das Interesse an den Broschüren in leichter Sprache ist riesig und spricht offensichtlich auch Menschen an, die eigentlich gar nicht zur Zielgruppe gehören. Vielleicht können auf diesem Weg auch andere sogenannte politikferne Schichten erreicht werden. Dasselbe gilt für Parteiprogramme: wer hat schon Zeit und Lust alle ausführlichen Programme zu lesen? Und außerdem: wer es nicht schafft in leichter Sprache zu überzeugen schafft es vermutlich auch nicht mit dem „richtigen“ Programm.
Besonders populär sind Broschüren zur Wahlen, mit der Reihe „einfach Politik“ bietet die Bundeszentrale für politische Bildung auch Informationen zu anderen Themenfelder, so z.B. zu Europa und dem Thema Asyl.

Literaturhinweise

Aichele, Valentin (2014): Leichte Sprache – Ein Schlüssel zu „Enthinderung“ und Inklusion, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 9-11/2014. Leichte und Einfache Sprache, S. 19-25.

Bundeszentrale für politische Bildung  (2015): einfach Politik:  Ein Heft über: Die Europäische Union.

Bundeszentrale für politische Bildung (2016): einfach Politik: Flucht und Asyl.

Lutz, Jürgen (2016): Politische Bildung mit Menschen mit Behinderungen. In Der Bürger im Staat, 2016/1, Seite 74-80.

Seitz, Simone (2014): „Leichte Sprache? Keine einfache Sache“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 9-11/2014. Leichte und Einfache Sprache, S. 3-6.

Zurstrassen, Bettina (2015): „Inklusion durch Leichte Sprache? Eine kritische Einschätzung“, in: Dönges, Christoph/ Hilpert, Wolfram/ Zurstrassen, Bettina (Hg,): Didaktik der inklusiven politischen Bildung, S. 126-138.