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Donnerstag, 14. Mai 2026

Teilhabe? Zu teuer. Menschenrecht? Egal!

Swantje Unterberg kritisiert im SPIEGEL die geplanten Einschränkungen für Menschen mit Behinderung.
Die Bundesregierung will Hilfen für Menschen mit Behinderung kürzen und ein Gesetz gegen Barrieren aufweichen. Beides sendet eine fatale Botschaft: Inklusion können wir uns sparen.

Geplante Kürzungen bei Eingliederungshilfe 

Schon kurz nach seinem Amtsantritt hatte Bundeskanzler Merz den Ton gesetzt. Die Steigerung bei der Eingliederungshilfe – also Geld für Assistenz, Wohnen, Schule und Alltag sei »nicht länger akzeptabel. Im April wurden drastische Kürzungsvorschläge bekannt. Unter anderem sehen die Pläne Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht, sowie das Ende von individueller Betreuung an Schulen. Eine Kraft soll dann für mehrere Schüler gleichzeitig zuständig sein. Gegen die Maßnahmen regt sich Widerstand wie die Aktion „Nicht am Menschen sparen“. Die Initiatoren fordern, die Digitalisierung voranzutreiben und Bürokratie abzubauen. 

Abbau der Barrierefreiheit?

Auch an den geplanten Veränderungen des Behindertengleichstellungsgesetz gibt es Kritik. Zwar wird anerkannt, dass viele Barrieren, die Teilnahme behindern. Ändern wird sich aber nicht viel, da Unternehmen vor „unverhältnismäßiger Belastung“ verschont bleiben sollen. Für Betroffene heißt das: weiter hoffen auf den guten Willen. Die Autorin kritisiert „An diesem Punkt ist der Entwurf ein Rückschritt und »Gleichstellung« im Titel ein Witz.“

Grundrechte als Sparposten 

Für die Autorin zeigen die beiden politischen Vorhaben ein schwerwiegendes Problem: Wer Teilhabe als »zu teuer« verbucht, behandelt Grundrechte wie einen Sparposten für Unternehmen. Doch Teilhabe ist ein Menschenrecht. Keine Wohltat, keine Fürsorge, kein Gnadenakt.

Montag, 26. Januar 2026

Abschied zum Schlaraffenland?

Mehrere Oberbürgermeister haben angekündigt, bei Menschen mit Behinderung zu sparen. Im Gegensatz zu den fragwürdigen Äußerungen von Kristina Schröder kann man den Kommunalpolitikern zu Gute halten, dass die finanzielle Situation von Kommunen tatsächlich schwierig ist. Dennoch gab es Kritik, vor allem an den Stuttgarts Oberbürgermeister, der einen Abschied aus dem Schlaraffenland angekündigt hat. 

Menschen mit Behinderungen haben ein würdevolles Leben verdient 

Die Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch kritisierte in einer Stellungnahme die sprachlichen Entgleisungen und betont, dass Menschen mit Behinderungen ein würdevolles Leben verdient haben.. Ihre Lebensrealität ist weit von einem Schlaraffenland entfernt: Fehlende bauliche Barrierefreiheit, segregierende Bildungssysteme, Mangel an barrierefreiem Wohnraum, Diskriminierungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Unterstützungsleistungen, die hart erkämpft werden müssen. 

Menschen mit Behinderungen als Sündenbock 

Sie kritisiert, dass die Behauptung, dass Menschen und Behinderungen zu teuer sind, nun auch in der politischen Mitte angekommen sind. Menschen mit Behinderung als das große Übel für die finanziellen Probleme zu benennen, ist falsch und spaltet die Gesellschaft. Menschen mit Behinderung wollen fair, barrierefrei und möglichst selbstbestimmt leben. 

Teilhabe verlässlich sichern 

Auch Dietmar Prexl, der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Stetten kritisiert die Debatte. Sie verschiebt den Blick weg von einem lösbaren Verwaltungs- und Strukturproblem hin zu einer Diskussion über vermeintliche Überversorgung. Entscheidend ist aber, Teilhabe verlässlich zu sichern – und gleichzeitig Kommunen spürbar zu entlasten: durch konsequenten Bürokratieabbau, klare Standards und durchgängige digitale Prozesse.“

Sparhebel in Standards und Digitalisierung 

Prexel fordert stattdessen einheitliche digitale Verwaltungsabläufe, die Bürokratie- und Prozesskosten deutlich reduzieren – ohne eine einzige Leistung kürzen zu müssen. Er bietet dem Oberbürgermeister an, an Verbesserungen zu arbeiten: So bleibt Teilhabe verlässlich – und die Verwaltung wird spürbar entlastet“.

Donnerstag, 20. November 2025

Wie steht es um die Inklusion in Deutschland?

In einer Ausgabe der Reihe „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung geht es um den Stand der Inklusion in Deutschland. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich Einiges getan, es gibt aber auch einige Kritik, vor allem bei Bildung und Geseundheit. 

Meine behinderte Zukunft 

Rebecca Maskos beschreibt in ihrem Beitrag „Meine behinderte Zukunft“ ihre Situation als Frau mit Körperbehinderung. Trotz Fortschritten muss sie und andere sich alles weiterhin erkämpfen: Würdevolles Altern, Daseinsfürsorge, Barriereabbau und umfassende Inklusion müssen nach wie vor erkämpft werden – trotz gesamtgesellschaftlicher Relevanz.

Der Faschismus in den Köpfen 

Dagmar beschreibt in ihrem Beitrag den Faschismus in den Köpfen: Menschen mit Behinderung waren keineswegs „vergessene“, sondern vielmehr aggressiv verleugnete Opfer. Bereits in der Zeit vor dem Nationalsozialismus wurden Menschen hierarchisiert. Menschen mit Behinderungen galten als bildungsunfähig und Pflegefälle. Manche träumten von einer behindretenfreien Nation. Diese Vorurteile wurden durch den Nationalsozialismus aufgenommen und verschärft. Die Autorin fordert deshalb einen umwälzenden Perspektivwechsel, um sowohl Gedenkpolitik als auch ein neues Menschenbild in die Fürsorge- und Bildungspraxis umzusetzen.

Historische Inklusionserfolge?

Sebastian Schlund berichtet in seinem Beitrag über historische Erfolge bei der Inklusion. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist historisch wie zeitgenössisch ein Aushandlungs-prozess. Dabei ging und geht es einerseits um verschiedene Definitionen von Behinderung und andererseits um die Frage, für wen welche Art der Teilhabe gilt. Er bezeichnet Inklusion als Daueraufgabe. Die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention ist ein juristischer, symbolischer und gesellschaftspolitischer Erfolg – muss aber noch in der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen ankommen. 

Inklusion auf dem deutschen Arbeitsmarkt 

Christoph Metzler beschriebt die besonderen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit liegt mit 11,6 Prozent deutlich über dem Durchschnitt. Obwohl sie häufig gut ausgebildet sind, haben sie Probleme. Arbeitgeber sollten deshalb das vorhandene Potenzial besser ausschöpfen und auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen. Dazu zählt auch das Zukunftsthema Künstliche Intelligenz. Sie könnte für Menschen mit Behinderung neue Chancen bieten. 

Inklusive Schulbildung in Deutschland 

Sophia Falkenstörfer beschreibt den Zustand der inklusiven Schulbildung in Deutschland. Trotz Verpflichtung zur Umsetzung der schulischen Inklusion wird in Deutschland weiter am Förderschulsystem festgehalten. Die Zahl der Schüler mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. 71 % dieser Schuler verlassen die Schule ohne Hauptschulabschluss – der Weg in die Werkstätten als nächste exkludierende Sonderwelt ist vorgezeichnet. Sie fordert eine konsequent umgesetzte schulische Inklusion, die Ressourcen sinnvoll bündeln und die Regelschulen entlasten könnte. 

Inklusive Bildung – und dann? 

Amelie Labsch und andere Autor*innen präsentieren die Ergebnisse der INSIDE-Studie. Sie zeigt, dass sich die gelebte Inklusion sehr stark unterscheidet. 

Inklusion als Menschenrecht 

Theresia Begener und Maria del Pilar Andrino Garcia beschreiben die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Sie war Impulsgeberin für Inklusion als Menschenrecht. Inklusion ist Prinzip, Bestandteil und Weiterentwicklung eines der wichtigsten Menschenrechte – das Recht auf Gleichberechtigung. 
Die Umsetzung wird durch eine Staatenüberprüfung  bewertet. In beiden Verfahren 2015 und 2023 erhielt Deutschland Lob, wurde aber auch massiv kritisiert, besonders im Bildungs- und Gesundheitswesen.
Heime und besondere Wohneinrichtungen sowie Werkstätten für behinderte Menschen tragen seit Dekaden dazu bei, dass Inklusion in Deutschland scheitert. Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch in den Bereichen Wohnung, Beschäftigung und Gesundheit. 
Für die schleppende Umsetzung machen die Autorinnen die traditionellen Sondereinrichtungen und Formen der Leistungserbringung verantwortlich. Sie werden erhalten und fälschlicherweise als Inklusion beschönigt. 

Donnerstag, 30. Mai 2024

Diversität nur wenn es nicht wehtut

Paulina Würminghausen kritisiert anlässlich des Diversity-Tags in der Süddeutschen Zeitung, dass deutsche Unternehmen bei Vielfältigkeit schlecht abschneiden. Da hilft auch ein "Deutscher Diversity-Tag" nicht viel.

Diversität als schwer greifbare Worthülse

In Chefetagen wird der Begriff inflationär verwendet, es gilt als modern und fortschrittlich. Letztlich ist es aber schwer greifbare Worthülsen. Sie wollen die "solidarische und vielfältige Gesellschaft in Deutschland im Arbeitsmarkt abdecken. Sie denken dabei aber nicht an Menschen mit ADHS oder Autismus. Betroffene werden stigmatisiert und strukturell benachteiligt. Auch in anderen Bereichen sieht es nicht besser aus. „Es ist einfach zu sagen, dass man Diversität wichtig findet. Sie aber wirklich zu leben, ist ein ganz anderes Thema.“

Nur mit Verständnis und Akzeptanz funktioniert Diversität auch

Ein erster Schritt wäre nicht abfällig über Kollegen zu reden. Man darf Unordnung oder nicht eingehaltene Termine kritisieren, sollte aber einordnen können, warum sich Mitarbeiter so verhalten. Mit Verständnis und Akzeptanz können Teams diverser sein. Fast genauso schlimm findet die Autorin es aber, wenn Unternehmen ihre diversen Mitarbeiter als "Profitbringer" oder gar "Superhelden" vermarkten.

In diversen Teams werden Menschen weniger diskriminiert

In diversen Teams können Arbeitnehmer ihr volles Potential entfalten, sie sind gesünder und motivierter. Auch die Unternehmen profitieren, denn wer arbeitet nicht gerne für ein Unternehmen, das einen genauso akzeptiert, wie man ist? Egal, ob mit einer anderen Hautfarbe, Religion, Kultur - oder eben mit ADHS.

Dienstag, 5. Dezember 2023

Mehr Einsatz für Inklusion gefordert

Der MDR berichtet anlässlich des Tags für Menschen mit Behinderung über den Stand der Inklusion in Deutschland

Fehlende Bereitschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention Britta Schlegel kritisiert die fehlende Bereitschaft, die Vorgaben der UN-Konvention umzusetzen. Sie fordert den schrittweisen Abbau von Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit.

Inklusives Gesundheitssystem

Auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte Verbesserungen angemahnt. In den im Oktober 2023 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ wird der Aufbau eines inklusiven Gesundheitswesens gefordert - mit flächendeckender Barrierefreiheit sowie Aus- und Fortbildungen von medizinischem Personal.

Selbstbestimmung stärken

Diskriminierungsschutz und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sind dabei wichtige Pfeiler: Menschen sollen barrierefrei und gut informiert und selbstbestimmt über Behandlungen entscheiden können. Bei der Entwicklung eines Aktionsplans müssten Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache durchgehend und bei jedem Schritt beteiligt werden.

Welttag der Menschen mit Behinderungen seit 1992

Den Welttag gibt es seit 1992. Damals hatte die UN-Generalversammlung den 3. Dezember zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen erklärt, um auf die Lebenssituation dieser Menschen aufmerksam zu machen und gleichzeitig deren Teilhabe und Gleichstellung einzufordern.


Dienstag, 28. November 2023

Bundesteilhabegesetz in Theorie und Praxis

 Die Berufsfachschule für Arbeitserziehung der Ludwig-Schlaich-Akademie bietet eine Fortbildung zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“. Ziel ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf Teilhabe an Arbeit und beruflicher Bildung zu ermöglichen, sie in ihrer Entwicklung zu begleiten und ihre Selbstbestimmung zu fördern.

UN-Behindertenrechtskonvention und Bundesteilhabegesetz

Meine Unterrichtseinheiten behandeln die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz: Beide Rechtsakte zielen darauf, Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Anhand der Beispiele der Teilnehmenden werden wir neben der Theorie auch die Praxis diskutieren.

Projekt zur Europa- und Kommunalwahl

Die Teilnehmer*innen werden auch beim Aktionstag zur Kommunal- und Europawahl dabei sein, das ich gemeinsam mit einer Kollegin für zwei Kurse plane. Ziel ist auch hier die Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen. Bereits 2019 zur Europa- und Kommunalwahl und 2021 zur Landtagswahl hatten wir gemeinsam Veranstaltungen durchgeführt, die ersten Besprechungen zeigten, dass die Teilnehmerinnen noch weitere tolle Ideen haben.

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage.


Donnerstag, 14. September 2023

Rechte von Menschen mit Behinderungen: Schlechte Noten für Deutschland

Franziska Schindler berichtet im SPIEGEL über das Urteil über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention:  Schlechte Noten für Deutschland

Schmach bei der Anhörung

Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung kritisierte in scharfen Worten die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. 26 Vertreter von Bund und Länder waren nach Genf gereist und mussten sich undiplomatisch anhören, dass Deutschland schlecht dasteht.

Umsetzung der Konvention stockt

Seit 2009 ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung für Deutschland verbindlich. In der Vereinbarung ist etwa das Recht auf inklusive Bildung verankert, aber auch auf selbstbestimmtes Wohnen und die gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben. Nach 2015 wurde Deutschland nun zum zweiten Mal überprüft. Obwohl sich die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag einiges vorgenommen hatte, stockt die Umsetzung.
Die Regierung wollte unter anderem drei überarbeiten, um „in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei“ zu werden.

Kritik an Abschottung

Keines der Gesetzentwürfe ist bisher auf den Weg gebracht. Der Ausschuss kritisiert insbesondere die Abschottung von Menschen mit Behinderungen– von der Schule über Werkstätten bis hin zu Wohnheimen. Sie fordern das ganze System zu hinterfragen. 

Kampf um Barrierefreiheit

Der Artikel beschreibt den Kampf um einigen Aufzug, den Eltern für ihr Kind führen, von dem aber natürlich auch andere profitieren können. Es schmerzt sie, wenn immer wieder gefragt wird: »So viel Geld für ein Kind?«
Für die Barrierefreiheit von Gebäuden sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Während der Bund sich verpflichtet, alle neuen Gebäude barrierefrei zu gestalten, gibt es in den Regelungen auf Landesebene Hintertüre, wenn ein „unverhältnismäßiger Mehraufwand“ besteht. Folglich sind Betroffene auf den guten Willen Einzelner angewiesen.

Probleme mit Barrierefreiheit auch im privaten Bereich

Der Koalitionsvertrag wollte auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren zu verpflichten. Aber auch hier hakt es. Nur jede zehnte Arztpraxis bezeichnet sich als barrierefrei. Einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitssystem hatte die Ampel bis Ende 2022 angekündigt. Vorgelegt wurde er auch auf Drängen von Betroffenen bislang nicht.

Regelungen durch drei Gesetze geplant

Am umfassendsten könnte die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt werden. Dieses liegt in der Kompetenz des liberal geführten Justizministeriums. Auch eine Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) könnte die Lage für Behinderte verbessern, für beide Gesetze ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Denkbar wären, dass zum Beispiel die Bahn bezahlen müsste, wenn Aufzüge nicht funktionieren. Andere Staaten wie die USA und Großbritannien sind bei der Verpflichtung von Privaten viel weiter. Bis zum Frühjahr 2024 sollen die Vorschläge endlich auf dem Tisch liegen.

So ein reiches Land tut so wenig

Entsprechend viel auch das Urteil des Uno-Ausschuss aus: „Das hier ist eine der schlechtesten Staatenprüfungen, die ich je erlebt habe“, sagt Vize-Vorsitzende Gamio. »So ein reiches Land tut so wenig«. Uneinigkeiten gibt es auch bei der Interpretation der Konvention. Mehrfach hatte die Bundesregierung dem Fachausschuss erklärt, die Konvention in Bezug auf Bildung oder in mit dem Betreuungsrecht verbundenen Fragen anders auszulegen.

Hat Deutschland viel erreicht?

Voraussichtlich Mitte September werden die Empfehlungen des Uno-Ausschusses verkündet. Auch die Anhörung wird ganz unterschiedlich interpretiert, so schreibt das Sozialministerium, dass Deutschland seit der letzten Staatenprüfung 2015 viel auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erreicht hat.«

Montag, 24. Mai 2021

Josias Freiheit – Erwachsen werden mit Downsyndrom

Eine tolle Dokumentation über einen tollen jungen Mann: Die SWR Serie Mensch Leute berichtet über Josia, der eigenständig werden will. Führerschein, Umzug in die erste WG, Jugendgemeinderat. Der 18-Jährige mit Down-Syndrom zeigt uns die Welt aus seiner Sicht. Für seine Träume scheut er sich nicht, an Grenzen zu gehen.

Freie Betreuung in einer WG

Erst das Bundesteilhabegesetz hat es möglich gemacht: es gibt viele Angebote, die auch Josia nutzt: Er zieht in eine WG mitten in der Stadt Bruchsal. Aber es gibt auch Probleme – wie in jeder anderen Wohnung. Das Zusammenleben funktioniert nicht immer reibungslos und er verbringt viel Zeit bei seinen Eltern.

Gewählter Jugendgemeinderat

Am meisten beeindruckt hat mich, dass Josia für den Jugendgemeinderat kandidiert hat – und gewählt wurde. Mit viel Engagement setzt er sich für andere Jugendliche ein. Er ist auf jeden Fall ein Vorbild für andere!

Sonntag, 5. August 2018

Mehr möglich machen, weniger behindern – das Bundesteilhabegesetz

Es gibt noch viele Unsicherheit, da einige Elemente des Bundesteilhabegesetzes noch nicht in Kraft sind oder noch umgesetzt werden müssen.
Umso erfreulicher, dass rund 60 Interessierte in die Kantine der Backnanger Werkstätten der Paulinenpflege Winnenden gekommen sind, um sich über das Gesetz und die Folgen zu informieren.  Das Seminar wurde in Kooperation zwischen der VHS Backnang und der Paulinenpflege Winnenden angeboten.

Mehr möglich machen, weniger behindern – das Bundesteilhabegesetz

Was bedeutet „Bund“, was bedeutet „Teilhabe“, was bedeutet „Gesetz“ – von Anfang an waren die Teilnehmer/innen aktiv dabei, als es galt, sich erst mal über den Namen des Gesetzes Gedanken zu machen. Viele erinnerten sich an das letzte Seminar zur Bundestagswahl und wussten, dass letztlich Regierung und Bundestag für die Gesetze zuständig sind. Weniger bekannt war, dass auch Interessenvertreter mitreden können und sollen.

Verbesserungen bei Arbeit, Wohnen und Beratung

Im zweiten Teil ging es um die geplanten Verbesserungen: Werkstatträte erhalten mehr Macht, Menschen dürfen mehr sparen und sollen selbstbestimmt entscheiden dürfen, wo und wie sie wohnen. Eine unabhängige Beratung soll dafür sorgen, dass optimale individuelle Lösungen gefunden werden.  Das Gesetz allein wird nicht ausreichen – letztlich ist es Aufgabe der ganzen Gesellschaft, dass eine gleichberechtigte Teilhabe möglich wird.

Für Rechte einsetzen – auch im Alltag

In den zahlreichen Wortmeldungen berichteten die Teilnehmer/innen über Sorgen und Probleme im Alltag. Deutlich wurde, dass Regeln auch im Alltag wichtig sind – das Recht auf Privatsphäre müssen auch Eltern beachten und beim Abwasch sind auch mal die Jungs der Wohngemeinschaft dran!
Es war eine weitere schöne Veranstaltung! Die Kooperation zwischen Volkshochschule und der Backnanger Werkstätten der Paulinenpflege Winnenden wird 2019 mit einem Seminar zur Kommualwahl 2019 fortgesetzt. Weitere Angebote für Menschen mit Behinderungen finden Sie in hier.

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage.

Freitag, 6. April 2018

Informationen zum Bundesteilhabegesetz

Es gibt noch viele Unsicherheit, da einige Elemente des Bundesteilhabegesetzes noch nicht in Kraft sind oder noch umgesetzt werden müssen.

Informationen vom Sozialministerium

Das Sozialministerium berichtet auf der Homepage in einem Schwerpunkt über das Bundesteilhabegesetz.
Es stehen auch Informationen stehen auch in leichter Sprache zur Verfügung. Zur Umsetzung gibt es eine eigene Seite: www.gemeinsam-einfach-machen.de.  

Informationen von Verbänden

Stellvertretend für Verbände, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen, hier ein Hinweis auf Informationen der Lebenshilfe – dort enthalten sind auch Informationen zu Änderungen und zum Inkrafttreten der weiteren Stufe

Ausführliche Informationen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier:  https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/.