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Süddeutsche Zeitung diskutiert im Artikel Stundenlohn: 1,30 Euro die geringen Löhne von Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Mehr als 300.000 arbeiten in Werkstätten bekommen rund 180 Euro – im Monat! Für sie gilt der seit 2015 beschlossene gesetzliche Mindestlohn nicht. Im Artikel kommen beide Seiten zu Wort
Das ist ungerecht
Eine Petition fordert, dass dieser Zustand beendet wird und verweisen auf Artikel 3: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Sie verweisen auch auf den gigantischen Unterschied: 1,30 Euro in den Werkstätten, 9,19 Euro Mindestlohn auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Wir können nicht mehr zahlen
Die Werkstätten verweisen darauf, dass sie nicht mehr bezahlen können. Arbeiternehmer*innen in Werkstätten genießen auch Rechte: Sie können nicht entlassen werden, sie müssen ihre Arbeit auch nicht in bestimmten Zeitspannen erledigen.
Mini-Lohn - aufgebessert vom Staat
Die Inklusionsaktivistin Gersdorff fordert einen Mini-Lohn: Lieber einen Lohn, von dem sie leben können, und damit weniger oder keine Sozialleistungen. Die Ausgaben für den Staat wären vergleichbar, emotional macht es einen Unterschied, eine „Sache des Sich-wertgeschätzt-Fühlens“.