Chris Schneidewind beschäftigt sich in einem Artikel des Redaktionsnetzwerk Deutschland mit den Löhnen in Behindertenwerkstätten. Die Menschen verdienen im Durchschnitt 1,46 Euro – weit entfernt von den 12 Euro, die ab Oktober als Mindestlohn gelten.
Werkstätten nicht mit Betrieben vergleichbar
Kathrin Völker ist Geschäftsführerin der BAG WfbM, der bundesweite Fachorganisation der Werkstattträger. Sie verteidigt die niedrigen Löhne durch die besondere Situation in den Werkstätten. Es gibt keine vergleichbaren Pflichten. Außerdem bieten Werkstätten weitere Leistungen wie pflegerische Unterstützung, Ergo- und Physiotherapie, Logopädie sowie Angebote aus dem Sport- und Kulturbereich an. Außerdem gibt es staatliche Leistungen, sodass die Menschen nicht vom Lohn leben müssen.
Eine klare Menschenrechtsverletzung
Katrin Langensiepen ist Abgeordnete im Europaparlament und sieht in den niedrigen Löhnen eine Menschenrechtsverletzung. Sie verweist darauf, dass es sehr wohl Druck besteht und die Werkstätten Aufträge erfüllen müssen.
Mangelnde Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung
In einem Punkt sind sich beide einig: Menschen mit Behinderungen sind in der Öffentlichkeit zu wenig sichtbar. Vorurteile müssen aus dem Weg geräumt werden, damit die Menschen eine echte Chance haben. Erschreckend niedrig ist die Quote der Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden. In Zeiten des Fachkräftemangels kann und soll die Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.