Donnerstag, 4. Januar 2024

Menschen mit Behinderung: Illusion statt Inklusion

Cristina Helberg berichtet in der ZEIT über die Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt: Illusion statt Inklusion.

Nur wenige Unternehmen beschäftigen Menschen mit Behinderungen.

Rund 300.000 Menschen arbeiten in Behindertenwerkstätten, nur sehr wenige gelingt der Wechsel in einen regulären Job. Auch die Verpflichtung Menschen mit Behinderung einzustellen, wird von vielen Unternehmen gebrochen: 45.000 Unternehmen beschäftigen keine Menschen mit Schwerbehinderung.

Veränderungen bei Verpflichtung

Bisher mussten Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen eine Ausgleichszahlung zahlen, wenn sie nicht fünf Prozent schwerbehinderte Menschen einstellen. Bei Vorsatz drohten Bußgelder. Diese Bußgelder wurden in der Praxis selten verhängt und wurden mit Beginn dieses Jahres eingestellt. Im Gegenzug wird die monatliche Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die keine Behinderten einstellen, auf bis zu 720 Euro angehoben.

Eines Rechtsstaats unwürdig

Die Kritik an der Abschaffung des Bußgelds ist groß, „Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass man die Schwächsten nicht schützt", sagt Franz-Josef Düwell, ehemaliger Richter am Arbeitsgericht und Sachverständiger beim Gesetzgebungsverfahren. Der Sozialverbband Deutschland sieht eine schwere Diskriminierung „Wenn falsches Handeln keine Konsequenzen hat, dann ändert sich auch nichts“.

Ausgleichsabgabe steuerlich absetzbar

Die FDP hatte auf die Streichung gedrängt und mit Bürokratie begründet. Die erhöhte Ausgleichsabgabe ist für viele aber kein ausreichender Ausgleich. Die Abgabe ist steuerlich absetzbar, sie wird wohl also kein Druckmittel sein: Daran, dass Zehntausende Arbeitgeber keine Menschen mit Behinderung einstellen, dürfte sich also vorerst nichts ändern.

Dienstag, 5. Dezember 2023

Mehr Einsatz für Inklusion gefordert

Der MDR berichtet anlässlich des Tags für Menschen mit Behinderung über den Stand der Inklusion in Deutschland

Fehlende Bereitschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention Britta Schlegel kritisiert die fehlende Bereitschaft, die Vorgaben der UN-Konvention umzusetzen. Sie fordert den schrittweisen Abbau von Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit.

Inklusives Gesundheitssystem

Auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte Verbesserungen angemahnt. In den im Oktober 2023 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ wird der Aufbau eines inklusiven Gesundheitswesens gefordert - mit flächendeckender Barrierefreiheit sowie Aus- und Fortbildungen von medizinischem Personal.

Selbstbestimmung stärken

Diskriminierungsschutz und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sind dabei wichtige Pfeiler: Menschen sollen barrierefrei und gut informiert und selbstbestimmt über Behandlungen entscheiden können. Bei der Entwicklung eines Aktionsplans müssten Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache durchgehend und bei jedem Schritt beteiligt werden.

Welttag der Menschen mit Behinderungen seit 1992

Den Welttag gibt es seit 1992. Damals hatte die UN-Generalversammlung den 3. Dezember zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen erklärt, um auf die Lebenssituation dieser Menschen aufmerksam zu machen und gleichzeitig deren Teilhabe und Gleichstellung einzufordern.


Donnerstag, 30. November 2023

Viele Menschen mit Behinderung sind arbeitslos

Das Handelsblatt kritisiert, dass Unternehmen das Potential von Menschen mit Behinderung nicht ausnutzen.

Arbeitslosenquote doppelt so hoch

Der Inklusionsbarometer Arbeit zeigt, dass die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung doppelt so hoch ist wie der übrigen Teilnehmer: Von den rund 1,49 Millionen Menschen mit einer Behinderung, die dem regulären Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, waren im Jahr 2022 durchschnittlich 163.500 arbeitslos – also jeder neunte.

Viele Betriebe beschäftigen nicht genug Behinderte

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Nur 39 % erfüllen die Quote von 5 % und müssen deshalb die monatliche Ausgleichsabgabe zahlen.

Bessere Informationen geplant

Ein wichtiger Hebel für eine Verbesserung könnte die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber sein. Sie bündeln die Informationen und Unterstützungsmaßnahmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Dieses niedrigschwellige Angebot soll insbesondere die kleineren Unternehmen ansprechen, deren Arbeitsplatzreservoir noch nicht ausgeschöpft ist, so die Studie.


Dienstag, 28. November 2023

Bundesteilhabegesetz in Theorie und Praxis

 Die Berufsfachschule für Arbeitserziehung der Ludwig-Schlaich-Akademie bietet eine Fortbildung zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“. Ziel ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf Teilhabe an Arbeit und beruflicher Bildung zu ermöglichen, sie in ihrer Entwicklung zu begleiten und ihre Selbstbestimmung zu fördern.

UN-Behindertenrechtskonvention und Bundesteilhabegesetz

Meine Unterrichtseinheiten behandeln die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz: Beide Rechtsakte zielen darauf, Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Anhand der Beispiele der Teilnehmenden werden wir neben der Theorie auch die Praxis diskutieren.

Projekt zur Europa- und Kommunalwahl

Die Teilnehmer*innen werden auch beim Aktionstag zur Kommunal- und Europawahl dabei sein, das ich gemeinsam mit einer Kollegin für zwei Kurse plane. Ziel ist auch hier die Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen. Bereits 2019 zur Europa- und Kommunalwahl und 2021 zur Landtagswahl hatten wir gemeinsam Veranstaltungen durchgeführt, die ersten Besprechungen zeigten, dass die Teilnehmerinnen noch weitere tolle Ideen haben.

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage.


Samstag, 28. Oktober 2023

Wir können alles - außer Hochdeutsch

In einer neuen Seminarreihe dreht sich alles um Baden-Württemberg: Geschichte, Land und Leute, Wirtschaft und Politik. Die Veranstaltungen führe ich im Rahmen einer Kooperation von VHS Stuttgart und ATRIO Leonberg durch. Sie folgt auf eine erfolgreiche Veranstaltungsreihe zum Thema Europa im letzten Semester.
 

Wir bauen Baden-Württemberg


Zum Beginn des Seminars haben wir ein Puzzle von Baden-Württemberg gebaut – das war an manchen Stellen gar nicht so einfach. Die Teilnehmer*innen berichteten von ihren Heimatstädten und den Orten, die sie bereits besucht wurden: Stuttgart, Heidelberg, Freiburg, Schwarzwald und Bodensee. Alle waren sich einig: Es gibt viele schöne Orte bei uns!
 

Badener und Württemberger

Die Geschichte der Badener und Württemberger beginnt lange vor der Gründung des Bundeslands 1952. Noch heute gibt es viele Unterschiede und Besonderheiten – vom Essen, den Meedala (Eigenheiten) hin zur Sprache. Während die Teilnehmer*innen beim Schwäbisch-Test problemlos Breschdling, Gsälz und Grombiera zuordnen konnten, war der Badisch-Test etwas schwerer.
 

Geschichte(n), Wirtschaft und Politik


Im letzten Teil ging es um berühmte Menschen aus Baden-Württemberg. Auch hier waren viele Personen bekannt – von Albert Einstein über Robert Bosch und Gottlieb Daimler zu Boris Becker. Über einige werden wir noch sprechen. Die Inhalte der weiteren Termine werden wir gemeinsam bestimmen. Beginnen werden wir mit Geschichte(n) und den berühmten Erfindern. Vor dem Hintergrund der Kommunalwahlen wird es auch noch um Politik gehen.
 

Schwerpunkt Europa- und Kommunalwahl


Die Veranstaltungsreihe ist ein Teil meines Schwerpunkts zur Europa- und Kommunalwahl 2024. Hier finden Sie auch weitere Vorschläge zum Thema Baden-Württemberg“.

Mittwoch, 18. Oktober 2023

Wie kann Inklusion besser gelingen?

Alice Pesavento fragt auf ZDF-Homepage, wie Inklusion besser gelingen kann.

Mehr Menschenrechtsbildung und Partizipation

Der Deutschen Behindertenrat fordert mehr Menschenrechtsbildung. In Deutschland gebe es noch ein Schubladendenken. Es braucht eine Bereitschaft, Inklusion wirklich zu wollen und Unterschiedlichkeit der Menschen wertzuschätzen.

Bildung als Schlüssel

Studien zeigen, dass schulische Inklusion zu mehr Toleranz und Hilfsbereitschaft führt. Noch immer geht die Mehrheit der Kinder mit Förderbedarf auf eine Förderschule. Diese Parallelstruktur setzt sich in den Werkstätten fort, in denen mehr als 310.000 Menschen beschäftigt sind.

Mehr Schutz vor Diskriminierung

Ein weiterer Hebel für bessere Inklusion wäre ein besserer Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung. Die Pflicht zur Barrierefreiheit sollte auch für private Anbieter von Waren und Dienstleistungen gelten. Hier sind pragmatische Lösungen möglich: So müsse eine Firma, die beispielsweise einen blinden Mitarbeiter beschäftigt, nur seinen Computer mit einer Braillezeile ausstatten und nicht direkt alle Computer in der Firma.

Getrenntes statt gemeinsames Lernen

Das es noch ein weiter Weg zur Inklusion ist, zeigt ein Bericht des ZDF-Magazin, den Sie von der Seite abrufen können. Sie zeigt eine Schülerin, der die Unterstützung gestrichen wurde und die letztlich auf eine private Schule wechseln musste.

Donnerstag, 14. September 2023

Rechte von Menschen mit Behinderungen: Schlechte Noten für Deutschland

Franziska Schindler berichtet im SPIEGEL über das Urteil über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention:  Schlechte Noten für Deutschland

Schmach bei der Anhörung

Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung kritisierte in scharfen Worten die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. 26 Vertreter von Bund und Länder waren nach Genf gereist und mussten sich undiplomatisch anhören, dass Deutschland schlecht dasteht.

Umsetzung der Konvention stockt

Seit 2009 ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung für Deutschland verbindlich. In der Vereinbarung ist etwa das Recht auf inklusive Bildung verankert, aber auch auf selbstbestimmtes Wohnen und die gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben. Nach 2015 wurde Deutschland nun zum zweiten Mal überprüft. Obwohl sich die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag einiges vorgenommen hatte, stockt die Umsetzung.
Die Regierung wollte unter anderem drei überarbeiten, um „in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei“ zu werden.

Kritik an Abschottung

Keines der Gesetzentwürfe ist bisher auf den Weg gebracht. Der Ausschuss kritisiert insbesondere die Abschottung von Menschen mit Behinderungen– von der Schule über Werkstätten bis hin zu Wohnheimen. Sie fordern das ganze System zu hinterfragen. 

Kampf um Barrierefreiheit

Der Artikel beschreibt den Kampf um einigen Aufzug, den Eltern für ihr Kind führen, von dem aber natürlich auch andere profitieren können. Es schmerzt sie, wenn immer wieder gefragt wird: »So viel Geld für ein Kind?«
Für die Barrierefreiheit von Gebäuden sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Während der Bund sich verpflichtet, alle neuen Gebäude barrierefrei zu gestalten, gibt es in den Regelungen auf Landesebene Hintertüre, wenn ein „unverhältnismäßiger Mehraufwand“ besteht. Folglich sind Betroffene auf den guten Willen Einzelner angewiesen.

Probleme mit Barrierefreiheit auch im privaten Bereich

Der Koalitionsvertrag wollte auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren zu verpflichten. Aber auch hier hakt es. Nur jede zehnte Arztpraxis bezeichnet sich als barrierefrei. Einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitssystem hatte die Ampel bis Ende 2022 angekündigt. Vorgelegt wurde er auch auf Drängen von Betroffenen bislang nicht.

Regelungen durch drei Gesetze geplant

Am umfassendsten könnte die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt werden. Dieses liegt in der Kompetenz des liberal geführten Justizministeriums. Auch eine Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) könnte die Lage für Behinderte verbessern, für beide Gesetze ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Denkbar wären, dass zum Beispiel die Bahn bezahlen müsste, wenn Aufzüge nicht funktionieren. Andere Staaten wie die USA und Großbritannien sind bei der Verpflichtung von Privaten viel weiter. Bis zum Frühjahr 2024 sollen die Vorschläge endlich auf dem Tisch liegen.

So ein reiches Land tut so wenig

Entsprechend viel auch das Urteil des Uno-Ausschuss aus: „Das hier ist eine der schlechtesten Staatenprüfungen, die ich je erlebt habe“, sagt Vize-Vorsitzende Gamio. »So ein reiches Land tut so wenig«. Uneinigkeiten gibt es auch bei der Interpretation der Konvention. Mehrfach hatte die Bundesregierung dem Fachausschuss erklärt, die Konvention in Bezug auf Bildung oder in mit dem Betreuungsrecht verbundenen Fragen anders auszulegen.

Hat Deutschland viel erreicht?

Voraussichtlich Mitte September werden die Empfehlungen des Uno-Ausschusses verkündet. Auch die Anhörung wird ganz unterschiedlich interpretiert, so schreibt das Sozialministerium, dass Deutschland seit der letzten Staatenprüfung 2015 viel auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erreicht hat.«