Cristina Helberg berichtet in der ZEIT über die Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt: Illusion statt Inklusion.
Nur wenige Unternehmen beschäftigen Menschen mit Behinderungen.
Rund 300.000 Menschen arbeiten in Behindertenwerkstätten, nur sehr wenige gelingt der Wechsel in einen regulären Job. Auch die Verpflichtung Menschen mit Behinderung einzustellen, wird von vielen Unternehmen gebrochen: 45.000 Unternehmen beschäftigen keine Menschen mit Schwerbehinderung.
Veränderungen bei Verpflichtung
Bisher mussten Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen eine Ausgleichszahlung zahlen, wenn sie nicht fünf Prozent schwerbehinderte Menschen einstellen. Bei Vorsatz drohten Bußgelder. Diese Bußgelder wurden in der Praxis selten verhängt und wurden mit Beginn dieses Jahres eingestellt. Im Gegenzug wird die monatliche Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die keine Behinderten einstellen, auf bis zu 720 Euro angehoben.
Eines Rechtsstaats unwürdig
Die Kritik an der Abschaffung des Bußgelds ist groß, „Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass man die Schwächsten nicht schützt", sagt Franz-Josef Düwell, ehemaliger Richter am Arbeitsgericht und Sachverständiger beim Gesetzgebungsverfahren. Der Sozialverbband Deutschland sieht eine schwere Diskriminierung „Wenn falsches Handeln keine Konsequenzen hat, dann ändert sich auch nichts“.
Ausgleichsabgabe steuerlich absetzbar
Die FDP hatte auf die Streichung gedrängt und mit Bürokratie begründet. Die erhöhte Ausgleichsabgabe ist für viele aber kein ausreichender Ausgleich. Die Abgabe ist steuerlich absetzbar, sie wird wohl also kein Druckmittel sein: Daran, dass Zehntausende Arbeitgeber keine Menschen mit Behinderung einstellen, dürfte sich also vorerst nichts ändern.