Donnerstag, 21. März 2019

Broschüren zur Europa- und Kommunalwahl 2019 in leichter Sprache

Zur Kommunal- und Europawahl 2019 hat die Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe und der Landesbehindertenbeauftragten tolle Materialien veröffentlicht. 

Ergänzung August 2020: Mittlerweile stehen diese Dokumente nur noch im Downloadbereich

Europawahl 2019 in leichter Sprache: Einfach wählen gehen

In leichter Sprache werden die Europäische Union, Parteien und der Wahlvorgang ausführlich erklärt.

Kommunalwahl 2019 in leichter Sprache: Einfach wählen gehen

In leichter Sprache werden Gemeinde, Landkreise und der Wahlvorgang ausführlich erklärt.

Leitfaden für Assistenzkräfte – Europa- und Kommunalwahlen 2019

Neben Informationen zu den beiden Wahlen wichtige Informationen, was Betreuende machen dürfen (und sollen!). Außerdem – 10 gute Gründe zu wählen. Absolut empfehlenswert!

Samstag, 2. März 2019

Aus Politik und Zeitgeschichte - Menschen mit Behinderungen

Die Zeitschrift von Aus Politik und Zeitgeschichte beschäftigt in der Ausgabe vom 4. Februar 2019 mit der Situation von Menschen mit Behinderungen.
Seitdem die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, sind Fortschritte beim Abbau dieser Barrieren zu verzeichnen. Mit Blick auf die Lebensbereiche Bildung, Arbeit und Wohnen aber steht die Bundesrepublik mit ihrem ausdifferenzierten System von Förder-schulen, Werkstätten und Wohnheimen vor einem ungelösten Konflikt.




10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Besonders empfehlen kann ich den Beitrag „Eine Dekade UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland“, in dem Valentin Aichele eine eher gemischte Bilanz nach 10 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention zieht.
Sein Fazit: „Zentrale Aufgabe bleibt es jedoch, die soziale Ausgrenzung und strukturell angelegte Segregation von Menschen mit Behinderungen, die zum Teil als "Inklusion" betitelt wird, zu überwinden.“


50 behindertenbewegte Jahre

Swantje Köbsell blickt auf 50 behindertenbewegte Jahre in Deutschland. Sie beschreibt die Politisierung der 60er Jahre mit der Einforderung von Partizipation und Anerken-nung als Bürger und den Forschungsstrang, der in den 70er entstand.
Trotz der veränderten Aktionsformen ist die Behindertenbewegung ihren Zielen treu geblieben: Ablehnung des individualisierenden, medikalisierenden und normalisierenden Blicks auf Behinderung sowie der aktive Einsatz gegen Aussonderung und Diskriminierung behinderter Menschen

Donnerstag, 21. Februar 2019

Endlich – alle Menschen dürfen wählen!

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gesprochen und die bisher willkürlichen Einschränkungen im Wahlrecht aufgehoben

Wählen - das vornehmste Recht im demokratischen Staat

Rund 81.220 Menschen waren bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen – Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind und Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Mangelnde Einsichtsfähigkeit in den Kommunikationsprozess

Das Bundesverfassungsgericht hält Einschränkungen des Wahlrechts prinzipiell für möglich und zwar für Menschen, die „mangels Einsichtsfähigkeit nicht am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen teilnehmen kann“. Aber wer soll darüber wie entscheiden? Was ist mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind? Wie geht man mit Menschen um, die schwer krank sind, sich aber wieder erholen

Missbrauch ist möglich – und kaum zu verhindern

Wer das Wahlrecht missbraucht, beispielsweise die Wahlunterlagen eines anderen Menschen ausfüllt, macht sich strafbar. Übrigens gilt dies auch für diejenigen, die Wahlberechtigte an der Ausübung des Wahlrechts hintern, z.B. die Wahlbenachrichtigungen zurückhalten oder vernichten.
Dennoch ist ein Missbrauch nicht ausgeschlossen, weder in Einrichtungen für behinderte Menschen oder in Altersheimen noch in ganz normalen Familien, in der der Mann die  Frau beeinflusst (oder andersrum).

Unterstützung und Austausch sind erlaubt

Die Unterstützung ist ausdrücklich erlaubt: „Ein offener, den individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen angepasster, Austausch über die inhaltliche Ausrichtung von Parteien und Kandidaten stellt keine Wahlbeeinflussung dar.“ Es ist letztlich eine Abwägung, die jede*r Betreuer*in oder Familienangehörige treffen muss. Dazu gehört auch, bei Zweifeln Menschen offen anzusprechen.

Politische Bildung für alle Menschen

Umso wichtiger ist und bleibt politische Bildung: Informationsbroschüren in leichter Sprache, Veranstaltungen, Seminare und Gespräche, aber vor allem Mitbestimmung im Alltag. Dazu zählen Werkstatt- und Bewohnerbeiräte, aber auch Alltagssituationen – Demokratie im Alltag, damit die Menschen auch in der „großen Politik“ mitbestimmen können.

Weitere Informationen 

Legal Tribune Online: Das vornehmste Recht im demokratischen Staat

Donnerstag, 14. Februar 2019

UN-Behindertenrechtskonvention - für eine gleichberechtigte Teilhabe

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist ein Meilenstein im Kampf für mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen. Es wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist seit 2008 in Kraft.

Die  UN-Konvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das bedeutet: Inklusion ist ein Menschenrecht.

Ziele

Artikel 1 definiert die Ziele des Abkommens:
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Definierte Rechte 

Zu den Rechten gehören u.a.

Gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft

Anstelle eines Defizit-Ansatz bedeutet Inklusion: Allen Menschen soll von vorneherein die Teilnahme bei allen Aktivitäten, Ebenen und in vollem Umfang ermöglicht werden.

Inklusive Bildung

Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und sollen gleichberechtigt zu den Zugang zu Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben.

Teilhabe am Arbeitsleben

Artikel 27 fordert, dass Menschen mit Behinderung keine Zwangs- und Pflichtarbeiten ausüben müssen.

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die politische Teilhabe von allen Menschen muss gewährleistet sein. Damit Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht geltend machen können, muss das ganze Wahlverfahren barrierefrei und leicht verständlich sein.

Durchführung

Die Staaten als Garanten der Menschenrechte sind gehalten, die definierten Rechte umzusetzen. Darüber wacht ein UN-Ausschuss, der mit dem Monitoring beauftragt ist. In Deutschland ist die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt.

Fazit

Schon der Blick auf Deutschland zeigt, dass es bei vielen Zielen noch Handlungsbedarf gibt, in vielen Staaten sieht es noch schlechter aus. Dennoch kann die Bedeutung der Konvention gar nicht hoch genug eingeschätzt werden: Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Kranke, sondern als gleichberechtigte Menschen gesehen, deren Rechte zu schützen sind.

Weitere Informationen

Seite Behindertenrechtskonvention
Aktion Mensch: UN-Konvention
Bundeszentrale für politische Bildung: UN-Konvention

Donnerstag, 17. Januar 2019

Alles was uns verbindet - ein spannendes Experiment in Dänemark

Was passiert, wenn Menschen, die wir in eine Schublade gepackt haben, plötzlich etwas mit uns gemeinsam haben? Ein dänischer Fernsehsender hat ein Experiment durchgeführt und ganz unterschiedliche Gruppen zusammengeholt. Auch die Presse hat über das Experiment berichtet, u.a. die Stuttgarter Zeitung: Rührendes Video aus Dänemark.

Verbindet uns mehr als gedacht?

Anhand von Fragen entstanden ganz neue Gruppen und die Teilnehmer/innen merkten, dass sie mehr miteinander verbindet als gedacht – eine Metapher auch für den Traum von Inklusion, einer Gesellschaft, in der alle ganz natürlich dabei sind?

Aber sehen Sie selbst:

Donnerstag, 6. Dezember 2018

Fortbildung für Werkstatträte und Frauenbeauftragte - Demokratie bedeutet Mitbestimmung

Was bedeutet Demokratie? Wer macht die Politik? Welche Möglichkeiten gibt es mitzubestimmen? Mit diesen Fragen beschäftigten sich am 3. Dezember – dem Internationalen Tag der Behinderten – rund 20 Werkstatträte und Frauenbeauftragte der Hagsfelder Werkstätten. Sie waren der Einladung der Karlsruher Behindertenbeauftragten ins Karlsruher Rathaus gefolgt.

Kommunale Behindertenbeauftragte

Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg zur Bestellung einer „Kommunalen Behindertenbeauftragten“. In Karlsruhe hat diese Aufgabe Ulrike Wernert. Die zentrale Aussage ihrer Seite zitiere ich gerne:
Gesellschaft muss sich so verändern, dass alle Menschen selbstbestimmt daran teilnehmen können
Auf ihrer Facebook-Seite bietet sie aktuelle Informationen zum Thema Inklusion.

Demokratie als Herrschaft des Volkes

Bereits die Vorstellungsrunde der Fortbildung war bewundernswert. Es war toll zu sehen, wie sich die Werkstatträte und Frauenbeauftragten für ihre Kolleg/innen einsetzen. So engagiert waren auch die Diskussionen nach meinem Beitrag über die Bedeutung von Demokratie – auf diese engagierten Bürger/innen kann unsere Demokratie bauen!

Weitere Informationen 

Seite der Stadt Karlsruhe - Kommunalbehindertenbeauftragte

Artikel auf meiner Homepage: Politik für alle - Demokratie bedeutet mitbestimmen
 

Donnerstag, 18. Oktober 2018

Pro und Contra Inklusion in der Schule

Ist Inklusion ein Gewinn oder eine Gefahr für die Schule. Im Schulportal werden wichtige Argumente ausgetauscht.

Pro Inklusion

Befürworter betonen, dass Inklusion ein Rechtsanspruch ist. Sie hoffen, dass Kinder mit Behinderung werden besser auf das „echte“ Leben vorbereitet werden. Sie gehen davon aus, dass ein inklusives langfristig billiger kommt.
Für Stefan Osthoff ist es auch nicht nur eine Frage des Geldes: „Ob Inklusion gelingt, ist in erster Linie eine Frage der Einstellung und Haltung. Erst danach kommen Fragen der personellen und sachlichen Ausstattung.“

Gegen Inklusion

Gegner der Inklusion argumentieren mit den Kosten und befürchten, dass leistungsstarke Kinder nicht ausreichend gefördert werden und die Kinder mit Betreuungsbedarf trotz Unterstützung Ausgrenzung und Versagen erleben. Im bewährten System der Förderschulen können sie besser unterstützt werden.
Für Michael Felten kann die Devise deshalb nur heißen: Nicht prinzipielle Inklusion um jeden Preis, sondern nur da, wo es für das einzelne Kind sinnvoll ist – und erst dann, wenn die schulischen Gegebenheiten dies tatsächlich zulassen.