Donnerstag, 14. Februar 2019

UN-Behindertenrechtskonvention - für eine gleichberechtigte Teilhabe

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist ein Meilenstein im Kampf für mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen. Es wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist seit 2008 in Kraft.

Die  UN-Konvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das bedeutet: Inklusion ist ein Menschenrecht.

Ziele

Artikel 1 definiert die Ziele des Abkommens:
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Definierte Rechte 

Zu den Rechten gehören u.a.

Gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft

Anstelle eines Defizit-Ansatz bedeutet Inklusion: Allen Menschen soll von vorneherein die Teilnahme bei allen Aktivitäten, Ebenen und in vollem Umfang ermöglicht werden.

Inklusive Bildung

Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und sollen gleichberechtigt zu den Zugang zu Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben.

Teilhabe am Arbeitsleben

Artikel 27 fordert, dass Menschen mit Behinderung keine Zwangs- und Pflichtarbeiten ausüben müssen.

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die politische Teilhabe von allen Menschen muss gewährleistet sein. Damit Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht geltend machen können, muss das ganze Wahlverfahren barrierefrei und leicht verständlich sein.

Durchführung

Die Staaten als Garanten der Menschenrechte sind gehalten, die definierten Rechte umzusetzen. Darüber wacht ein UN-Ausschuss, der mit dem Monitoring beauftragt ist. In Deutschland ist die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt.

Fazit

Schon der Blick auf Deutschland zeigt, dass es bei vielen Zielen noch Handlungsbedarf gibt, in vielen Staaten sieht es noch schlechter aus. Dennoch kann die Bedeutung der Konvention gar nicht hoch genug eingeschätzt werden: Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Kranke, sondern als gleichberechtigte Menschen gesehen, deren Rechte zu schützen sind.

Weitere Informationen

Seite Behindertenrechtskonvention
Aktion Mensch: UN-Konvention
Bundeszentrale für politische Bildung: UN-Konvention