Sonntag, 30. August 2026

Was der Staat für Menschen mit Behinderung leisten will

Die Süddeutschen Zeitung berichtet in einer Serie über die geplanten Sozialreformen der Bundesregierung. In einem Artikel gehen Valerie Höhne und Karin Janker der Frage nach, was der Staat für Menschen mit Behinderungen leisten will. Besser formuliert wäre wohl, was der Staat nicht mehr leisten will, denn es geht vor allem um Kürzungen. 

Ist das eigentlich unbedingt notwendig?

Friedrich Merz setzte mit einer Frage nach der Notwendigkeit von Ausgaben für Menschen mit Behinderungen den Ton. Wie viel Hilfe will die Gesellschaft Menschen mit Behinderung zukommen lassen, damit sie teilhaben können? Tatsächlich sind die Ausgaben bei Eingliederungshilfe und Pflegekosten enorm gestiegen. Die Aufgaben und Ausgaben sind vielfältig: Es geht um die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden ebenso wie eine individuelle Betreuung in der Schule. 

Bundesteilhabegesetz setzt Ziele – und verursacht Kosten 

Eine Ursache für die höheren Kosten ist das Bundesteilhabegesetz. Es war – von einer breiten Mehrheit unterstützt – ein Meilenstein, da das ganze System in Richtung Selbstbestimmung umgebaut wurde. Schon damals warnten viele vor dem hohen bürokratischen Aufwand, der hohe Kosten verursacht. Angestiegen ist aber auch die Zahl der Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Aktuell leben in Deutschland 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, das sind 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. 34 Prozent der schwerbehinderten Menschen sind über 75 Jahre alt, nur drei Prozent sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Rund 91 Prozent der Behinderungen werden durch Krankheit verursacht.  

Neuregelug der Eingliederungshilfe 

Im Zuge des Gesetzes wurde auch die Eingliederungshilfe neu geregelt. Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen Behinderung sollen „Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht hat“. Dazu zählt der Anspruch auf eine Schulbegleitung. Für diese Aufgaben geben Land und Kommunen mittlerweile 22 Milliarden Euro im Jahr aus. Die Kommunen leiden unter einem Rekorddefizit, einer der Haupttreiber sind die gestiegenen Sozialausgaben. 

Reform- bzw. Kürzungsvorschläge 

Vor diesen Hintergrund kursieren verschiedene Vorschläge. In einem Arbeitspapier ist von einem Einsparpotenzial von 8,6 Mrd. Euro die Rede. Statt individueller Betreuung soll es Poollösungen geben. Kommunen sollen eine Handhabe bekommen, Hilfen für Menschen mit Behinderungen wesentlich restriktiver zu bewilligen. Organisatorisch soll diesen Hilfen – bisher im Sozialgesetzbuch 8 festgelegt – mit den Belangen von Kindern im Sozialgesetzbuch 9 zusammengelegt werden. 

Fremdbestimmung und Ausschluss aus der Gesellschaft 

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, kritisiert die Maßnahmen scharf. Sie befürchtet, dass es zu deutlichen Einbußen an gesellschaftlicher Teilhabe und damit zu mehr Fremdbestimmung kommen könnte. Das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention wollen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht mehr nur als Objekte gesehen werden. Das Pooling schränkt die Selbstbestimmung ein – sie müssen sich an vorgegebene Zeiten halten und können nicht einkaufen gehen, wann sie wollen. Schlegel kritisiert, dass Teilhabe für die Bundesregierung nur ein Kostenfaktor ist.

Was bedeutet das für die Gesellschaft insgesamt?

Schlegel sieht in den Plänen einen „schleichenden Rückbau des Sozialstaates unter dem Deckmantel der Effizienzsteigerung und Entbürokratisierung“. Das Sparen bei den Schwächsten widerspricht der Behindertenrechtskonvention und dem Grundgesetz. Die Gesellschaft und die Werteverordnung würden sich verändern, weil Menschen mit Behinderung wieder zu Menschen zweiter Klasse würden.