Donnerstag, 2. Mai 2019

Videos zur Europa- und Kommunalwahl 2019 in leichter Sprache

Zur Europa- und Kommunalwahl gibt es wieder interessante Videos in leichter Sprache, in der die Wahlen erklärt werden.

Europawahl

Das Video von Explainity ist zwar nicht in leichter Sprache, aber gut erklärt und damit sicher für viele geeignet:

Gut gefallen hat mir auch das Video der Caritas.

Kommunalwahlen

Das Aktionsbündnis Wählen ab 16 hat einige witzige Videos veröffentlicht, u.a. zum komplizierten kumulieren und panaschieren.



Gute gefallen hat mir ein Video zur Kommunalwahl in Heidelberg.
Die Landeszentrale hat außerdem ein Video, warum wählen wichtig ist

Donnerstag, 25. April 2019

Die Debatten um Bluttest auf Trisomie

Die Debatte um Gentests schlägt (zurecht) hohe Wellen!
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entschieden, dass der Bluttest auf Trisomien in der Schwangerschaft „in begründeten Einzelfällen“ von Krankenkassen bezahlt wird.

Kritik 

Kritiker befürchten, dass die Zahl der Abtreibungen zunehmen wird. Wenn Menschen mit Downsyndrom zunehmend als vermeidbar wahrgenommen würden, könnte das Eltern unter Druck setzen, sich für eine Abtreibung zu entscheiden. In Dänemark kamen nur noch halb so viele Kinder mit Downsyndrom zur Welt, nachdem der Bluttest zur Kassenleistung geworden war.

Befürworter

Befürworter verweisen darauf, dass der Test verfügbar ist und es keine soziale Frage sein darf, diesen Test anzuwenden. Sie verweisen auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Sie müssen eine freie Entscheidung treffen können, ob und welche Test sie vornehmen. Sie verweisen auf die Einschränkung auf Indikatoren und eine ausführliche Beratung.

Weitere Informationen 

Rhein-Neckar-Zeitung: Pro und Contra Bluttest auf Trisomie
Der Spiegel: Bluttest auf Downsyndrom

Mittwoch, 24. April 2019

Einfach wählen gehen – Aktionstag zur Kommunal- und Europawahl 2019

Mit Superlativen muss man vorsichtig sein, aber das war wohl die beste Veranstaltung meines Lebens.

Klient/innen (noch) aktiver miteinbeziehen

Wir hatten schon einige Veranstaltungen zu Wahlen, doch wir haben das Konzept umgestellt, ein neuer Ort, der gut zu erreichen war und vor allem: Menschen mit Behinderungen waren sowohl an der Planung als auch an der Durchführung beteiligt.

Abwechslungsreiche Stationen mit Spaß und Informationen

Die Teilnehmer/innen konnten sich an verschiedenen Stationen informieren und erhielten dafür auch Belohnungen – eine Urkunde und eine Kugel Eis:
Es gab Räume mit einem Puzzle und einem Quiz, eine Wahlraum zum Üben des Wahlvorgangs und ein Raum, in dem ich in kurzen Seminaren über die Wahl informiert habe. Außerdem präsentierten die Diakonie Stetten und die VHS Unteres Remstal 

Tolle Resonanz - bei Teilnehmer/innen und den Medien

Die Beteiligung war sensationell – über 150 Teilnehmer/innen sind gekommen und sogar im Radio wurde über die Veranstaltung berichtet.

Weitere Informationen

Jürgen Lutz: Artikel über Aktionstag

Donnerstag, 21. März 2019

Broschüren zur Europa- und Kommunalwahl 2019 in leichter Sprache

Zur Kommunal- und Europawahl 2019 hat die Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe und der Landesbehindertenbeauftragten tolle Materialien veröffentlicht. 

Ergänzung August 2020: Mittlerweile stehen diese Dokumente nur noch im Downloadbereich

Europawahl 2019 in leichter Sprache: Einfach wählen gehen

In leichter Sprache werden die Europäische Union, Parteien und der Wahlvorgang ausführlich erklärt.

Kommunalwahl 2019 in leichter Sprache: Einfach wählen gehen

In leichter Sprache werden Gemeinde, Landkreise und der Wahlvorgang ausführlich erklärt.

Leitfaden für Assistenzkräfte – Europa- und Kommunalwahlen 2019

Neben Informationen zu den beiden Wahlen wichtige Informationen, was Betreuende machen dürfen (und sollen!). Außerdem – 10 gute Gründe zu wählen. Absolut empfehlenswert!

Samstag, 2. März 2019

Aus Politik und Zeitgeschichte - Menschen mit Behinderungen

Die Zeitschrift von Aus Politik und Zeitgeschichte beschäftigt in der Ausgabe vom 4. Februar 2019 mit der Situation von Menschen mit Behinderungen.
Seitdem die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, sind Fortschritte beim Abbau dieser Barrieren zu verzeichnen. Mit Blick auf die Lebensbereiche Bildung, Arbeit und Wohnen aber steht die Bundesrepublik mit ihrem ausdifferenzierten System von Förder-schulen, Werkstätten und Wohnheimen vor einem ungelösten Konflikt.




10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Besonders empfehlen kann ich den Beitrag „Eine Dekade UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland“, in dem Valentin Aichele eine eher gemischte Bilanz nach 10 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention zieht.
Sein Fazit: „Zentrale Aufgabe bleibt es jedoch, die soziale Ausgrenzung und strukturell angelegte Segregation von Menschen mit Behinderungen, die zum Teil als "Inklusion" betitelt wird, zu überwinden.“


50 behindertenbewegte Jahre

Swantje Köbsell blickt auf 50 behindertenbewegte Jahre in Deutschland. Sie beschreibt die Politisierung der 60er Jahre mit der Einforderung von Partizipation und Anerken-nung als Bürger und den Forschungsstrang, der in den 70er entstand.
Trotz der veränderten Aktionsformen ist die Behindertenbewegung ihren Zielen treu geblieben: Ablehnung des individualisierenden, medikalisierenden und normalisierenden Blicks auf Behinderung sowie der aktive Einsatz gegen Aussonderung und Diskriminierung behinderter Menschen

Donnerstag, 21. Februar 2019

Endlich – alle Menschen dürfen wählen!

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gesprochen und die bisher willkürlichen Einschränkungen im Wahlrecht aufgehoben

Wählen - das vornehmste Recht im demokratischen Staat

Rund 81.220 Menschen waren bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen – Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind und Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Mangelnde Einsichtsfähigkeit in den Kommunikationsprozess

Das Bundesverfassungsgericht hält Einschränkungen des Wahlrechts prinzipiell für möglich und zwar für Menschen, die „mangels Einsichtsfähigkeit nicht am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen teilnehmen kann“. Aber wer soll darüber wie entscheiden? Was ist mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind? Wie geht man mit Menschen um, die schwer krank sind, sich aber wieder erholen

Missbrauch ist möglich – und kaum zu verhindern

Wer das Wahlrecht missbraucht, beispielsweise die Wahlunterlagen eines anderen Menschen ausfüllt, macht sich strafbar. Übrigens gilt dies auch für diejenigen, die Wahlberechtigte an der Ausübung des Wahlrechts hintern, z.B. die Wahlbenachrichtigungen zurückhalten oder vernichten.
Dennoch ist ein Missbrauch nicht ausgeschlossen, weder in Einrichtungen für behinderte Menschen oder in Altersheimen noch in ganz normalen Familien, in der der Mann die  Frau beeinflusst (oder andersrum).

Unterstützung und Austausch sind erlaubt

Die Unterstützung ist ausdrücklich erlaubt: „Ein offener, den individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen angepasster, Austausch über die inhaltliche Ausrichtung von Parteien und Kandidaten stellt keine Wahlbeeinflussung dar.“ Es ist letztlich eine Abwägung, die jede*r Betreuer*in oder Familienangehörige treffen muss. Dazu gehört auch, bei Zweifeln Menschen offen anzusprechen.

Politische Bildung für alle Menschen

Umso wichtiger ist und bleibt politische Bildung: Informationsbroschüren in leichter Sprache, Veranstaltungen, Seminare und Gespräche, aber vor allem Mitbestimmung im Alltag. Dazu zählen Werkstatt- und Bewohnerbeiräte, aber auch Alltagssituationen – Demokratie im Alltag, damit die Menschen auch in der „großen Politik“ mitbestimmen können.

Weitere Informationen 

Legal Tribune Online: Das vornehmste Recht im demokratischen Staat

Donnerstag, 14. Februar 2019

UN-Behindertenrechtskonvention - für eine gleichberechtigte Teilhabe

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist ein Meilenstein im Kampf für mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen. Es wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist seit 2008 in Kraft.

Die  UN-Konvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das bedeutet: Inklusion ist ein Menschenrecht.

Ziele

Artikel 1 definiert die Ziele des Abkommens:
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Definierte Rechte 

Zu den Rechten gehören u.a.

Gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft

Anstelle eines Defizit-Ansatz bedeutet Inklusion: Allen Menschen soll von vorneherein die Teilnahme bei allen Aktivitäten, Ebenen und in vollem Umfang ermöglicht werden.

Inklusive Bildung

Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und sollen gleichberechtigt zu den Zugang zu Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben.

Teilhabe am Arbeitsleben

Artikel 27 fordert, dass Menschen mit Behinderung keine Zwangs- und Pflichtarbeiten ausüben müssen.

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die politische Teilhabe von allen Menschen muss gewährleistet sein. Damit Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht geltend machen können, muss das ganze Wahlverfahren barrierefrei und leicht verständlich sein.

Durchführung

Die Staaten als Garanten der Menschenrechte sind gehalten, die definierten Rechte umzusetzen. Darüber wacht ein UN-Ausschuss, der mit dem Monitoring beauftragt ist. In Deutschland ist die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt.

Fazit

Schon der Blick auf Deutschland zeigt, dass es bei vielen Zielen noch Handlungsbedarf gibt, in vielen Staaten sieht es noch schlechter aus. Dennoch kann die Bedeutung der Konvention gar nicht hoch genug eingeschätzt werden: Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Kranke, sondern als gleichberechtigte Menschen gesehen, deren Rechte zu schützen sind.

Weitere Informationen

Seite Behindertenrechtskonvention
Aktion Mensch: UN-Konvention
Bundeszentrale für politische Bildung: UN-Konvention