Constanze von Bullion beklagt in der Süddeutschen Zeitung die Neuregelung zur Einbürgerung. Erleichterungen gibt es nicht für alle. Wer krank ist oder Angehörige pflegt, hat Pech gehabt.
Wer staatliche Unterstützung braucht, hat keinen Anspruch mehr auf Einbürgerung
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht erleichtert die Einbürgerung. Die Fristen werden verkürzt, der Doppelpass wird erleichtert. Für bestimmte Gruppen werden Einbürgerungen erschwert: Es sind Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige, auch Alleinerziehende oder Bezieher von Mini-Renten.
Familie mit behindertem Kind ohne Aussicht
Der Artikel beschreibt eine Familie, die einen behinderten Sohn haben. Nach acht Jahren steht in einen eigentliche das Recht auf Einbürgerung zu – nun bleibt nur der Umweg per Härtefallantrag.
Ulrike Schwarz, Projektleiterin bei einem Verein, der Familien mit Migrationsgeschichte und behinderten Angehörigen berät, macht dies wütend. „Wollen wir nur die, die funktionieren, die 150 Prozent Leistung bringen?" Die FDP verteidigt ihren Ansatz, dass Leistung belohnt werden soll. Sie hält es nicht für verfassungswidrig, dass Leute, die sich anstrengen können wie sie wollen, keine Chance auf schnelle Einbürgerung haben.