In der Süddeutschen Zeitung haben Natalie Sablowski und Sabrina Ebitsch einen weiteren Artikel über Werkstätte für Menschen mit Behinderung geschrieben. In Beiträgen habe ich darüber berichtet.
Auch das Politikmagazin Monitor berichtete über die Ergebnisse auf ihrer Facebook-Seite
Ausgleichsabgabe wird umgangen
Arbeitgeber in Deutschland müssen Menschen mit Behinderungen beschäftigen – oder Strafe zahlen. Doch es gibt eine Hintertür im Gesetz. Eine Datenanalyse zeigt, wie sich Betriebe Millionen sparen und wohin das Geld fließt.
Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitenden müssen mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Abgabe zahlen.
Die Süddeutsche Zeitung, das inklusive Magazin andererseits und die Recherche-Plattform FragDenStaat haben gemeinsam recherchiert: Nur 39 Prozent der zur Beschäftigungsquote verpflichteten Betriebe erfüllen sie vollständig. Der Rest, knapp 111 000 Arbeitgeber, zahlt Ausgleichsabgabe.
Über 800 Millionen werden verteilt
Eigentlich hätten die Firmen 900 Millionen Euro Ausgleichsabgabe, also Strafe zahlen müssen. Dies können sie aber umgehen, wenn sie Werkstätten beauftragen. Von den verbleibenden 816 Millionen gehen 18 Prozent an einen Ausgleichsfonds. Dieser finanziert über die Bundesagentur Eingliederung von schwerbehinderten Menschen auf den Arbeitsmarkt. Ein kleiner Teil geht an die Werkstätten zur „institutionellen Förderung“, der große Rest, knapp 670 Millionen Euro, entfällt auf die Integrations- und Inklusionsämter der Länder. Damit werden Integrationsfachdienste oder Inklusionsbetriebe finanziert, die besonders viele Menschen mit Behinderung einstellen.
Werkstätten sind umstritten
Über Umwege landet also Geld wieder in den Werkstätten. Kritiker bezeichnen die Werkstätten als „Sonderarbeitswelten“, weil dort behinderte Arbeitnehmer eben nicht inklusiv, sondern getrennt von Nicht-Behinderten beschäftigt sind. Sie gehen davon aus, dass mindestens ein Drittel der rund 300.000 Menschen in Werkstätten in einem normalen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten könnten.
Unternehmen profitieren mehrfach
Statt also im eigenen Betrieb Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen oder die Inklusion zumindest indirekt durch die Ausgleichsabgabe zu fördern, profitieren deutsche Unternehmen mehrfach von den Werkstätten: Sie sparen durch die reduzierte Abgabe, haben steuerliche Vorteile und können günstig produzieren lassen, was sonst mit höheren Kosten im Unternehmen selbst gefertigt werden könnte.
Kritik an der Ausgleichsabgabe
Im Jahr 2022 gingen 84 Millionen Euro an die Werkstätten. Mit diesem Geld könnte man mehr als 20.000 Arbeitsplätze in Büros so umbauen, dass Menschen mit Behinderung dort arbeiten können. Man könnte auch ein Jahr lang mehrere Tausend Helfer für Menschen mit Behinderung bei der Arbeit bezahlen. Manche Unternehmen müssen gar keine Abgabe mehr zahlen, weil sie Aufträge an Werkstätten vergaben - obwohl kein einziger Mensch mit Behinderung dort arbeitet.
Gründe für die Zurückhaltung
Neben den finanziellen Vorteilen vermuten Experten praktische Gründe für die Zurückhaltung. Die Beschäftigung in den Werkstätten ist einfacher statt den Arbeitsplatz anzupassen oder Förderung zu beantragen. Es gibt auch Vorurteile: Behinderung wird häufig gleichgesetzt mit nicht qualifiziert, nicht leistungsfähig. Das stimmt so nicht – unter den Arbeitslosen mit Behinderung ist der Anteil an qualifizierten Fachkräften höher als bei den anderen.
Vorurteile abbauen
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sieht deshalb auch im Abbau von Vorurteilen den ersten wichtigen Schritt. Der Pharmakonzern Merck erfüllt die Quote und freut sich über die hohe Motivation und die kreativeren Lösungen durch unterschiedliche Perspektiven.
Eine Forderung ist, dass Firmen nicht mehr so einfach weniger Strafe zahlen, wenn sie Aufträge an Werkstätten vergeben. Außerdem sollten sich Werkstätten für den normalen Arbeitsmarkt öffnen. Das Angebot Budget für Arbeit beim Start in den Beruf wird bisher nur wenig genutzt.