Christina Berndt kritisiert in der Süddeutschen Zeitung den Gesetzentwurf zur Triage. Er ist eine Brüskierung von Menschen mit Behinderungen und ein Tabubruch.
Klare Regeln für Deutschlands Intensivstationen
Die Coronakrise hat gezeigt, wie schnell die Kapazitäten von Intensivstationen zu Ende gehen. Deshalb war und ist es notwendig, klare gesetzliche Regelungen für diese Ausnahmesituation zu treffen.
Ex-ante- und Ex-post-Triage
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bereits vor der Behandlung jene Kranken ausgewählt werden sollen, die die besseren Überlebenschancen haben. Zusätzlich sollen Ärzte aber auch die Behandlung eines Kranken abbrechen dürfen, wenn die Chancen bei einem anderen Patienten für größer eingeschätzt werden.
Benachteiligung von Menschen mit Behinderung wird vergrößert
Berndt kritisiert diesen Paradigmenwechsel, da Menschen zugunsten eines anderen aussortiert werden könnten. Menschen mit Behinderung könnten besonders betroffen sein, da ihre Behinderung als medizinisch begründete Diskriminierung schöngeredet werden kann.
Losverfahren als Lösung
Berndt fordert, dass das Los entscheiden soll, wenn zu viele gleichzeitig da sind. Das mag rudimentär klingen, aber nur das garantiert am Ende allen Kranken den gleichen, fairen Zugang zur Behandlung. Wer hingegen Patienten auswählt, indem er deren Überlebenschancen vergleicht, nimmt immer eine Diskriminierung vor.