Das Bundeskabinett hat das „Teilhabestärkungsgesetz“ beschlossen – bringt es mehr Chancen für Menschen mit Behinderung?
Erleichterungen im Alltag und mehr Chancengleichheit
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausgebaut werden. Leitfaden ist dabei die UN-Behindertenrechtskonvention
Konkret sieht der Gesetzentwurf u.a. folgende Regelungen vor:
- Assistenzhunde sollen künftig Zutritt haben, wo Hunde eigentlich verboten sind
- Ein Budget für Ausbildung soll den Zugang zum Arbeitsmarkt fordern.
- Jobcenter sollen Menschen mit Behinderung genauso fordern wie alle anderen Leistungsberechtigten
- Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird um eine Gewaltschutzregelung ergänzt. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten.
Konkrete Vorgaben zur Gewaltprävention fehlen
Bei der Gewaltprävention setzt Kritik an. Nach einer Studie der Universität Bielefeld sind Frauen mit Behinderungen besonders häufig körperlicher Gewalt ausgesetzt. Kritiker bemängeln konkrete Vorgaben für Prävention und Intervention. Sie fordern ein umfassendes Schutzkonzept und die Identifizierung und Beseitigung gewaltbegünstigender Strukturen.