Freitag, 8. September 2017

Ausschluss vom Wahlrecht - eine Schande für die Demokratie

Auf SPIEGEL ONLINE ist ein Kommentar erschienen, der mir aus der Seele spricht: Der Ausschluss von 85000 Menschen von der Wahl ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch eine Schande für unsere liberale Demokratie

Wer also darf die Grenze ziehen und wo?

Ja, es gibt Menschen, die objektiv nicht in der Lage sind, eigenmächtig wählen können, aber – so fragt die Autorin Heike Klovert völlig zurecht: Wenn man die Wahl tatsächlich vor Manipulation schützen möchte, warum dürfen Demenzkranke wählen? Und sind wir nicht alle irgendwie beeinflusst - von Freunden, Kollegen, TV-Werbung oder letztendlich doch leerem Wahlkampfgeschwätz? Wer also darf die Grenze ziehen und wo?

Ohne Stimme

Auch die Süddeutsche berichtet über den Wahlausschluss, der in den Bundesländern ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Ob man als Behinderter wählen darf oder nicht, ist damit eine Frage des richtigen Wohnorts, das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun."

Wahlausschluss endlich abschaffen

Deshalb: Diese Regelung gehört abgeschafft. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben es bereits gemacht, andere EU-Staaten hatten nie so eine Regel.
Ich erlebe in meinen Seminaren häufig hoch interessierte Menschen mit Behinderungen, die sehr gut Bescheid wissen - ich bin mir nicht sicher, ob der Mann oder die Frau auf der Straße immer genauso gut Bescheid wissen. Natürlich kann man argumentieren, dass manche Menschen nicht in der Lage sind zu wählen – dann aber bitte klare Kriterien für alle. Außerdem: durch Information und Aufklärung kann man Menschen auch dazu bringen, sich zu interessieren.