Ein gemischtes Fazit ziehen Expert/innen anlässlich des zehnten Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie fordert eine inklusive Gesellschaft – ohne Barrieren und ohne Diskriminierung. Ohne Frage ist einiges erreicht worden, allem voran das Bundesteilhabegesetz. Das Thema ist präsent, es gibt Beratungsstellen und viele kleine Erfolge. Dazu zählt auch, dass viele Menschen mit Behinderungen ihre Interessen offensiv vertreten und wirklich mittendrin sind. Der Artikel der
Süddeutschen berichtet über einige tolle Fälle.
Es gibt noch viel zu tun
Der Artikel listet aber auch einige Versäumnisse auf: Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention beklagt, dass in vielen Bereichen wie barrierefreiem Bauen und gesellschaftlichen Teilhabe noch viel zu tun ist. Er sieht sogar den Trend zur Exklusion, da viele Bundesländer die Inklusion an Schulen zurückdrehen möchten. Die Zahl der behinderten Menschen am ersten Arbeitsmarkt hat sich kaum verändert, dafür hat sich die Zahl der Menschen in Behindertenwerkstätten verdoppelt – ein Trend der eigentlich gestoppt werden sollte. Man hat, so Aichele, noch einen langen Weg vor sich.
Bisherige Urteile: Wenig Lob, viel Kritik
Zu einem ebenfalls gemischten Fazit kommt die Aktion Mensch in ihrer
Studie. Dort werden auch die Prüfberichte erwähnt, die der zuständige UN-Fachausschuss erstellt hat: „Wenig Lob, viel Kritik“: Gelobt wird der Aktionsplan, die Anerkennung der Gebärdensprache und die Förderung der Barriere-freiheit, die aber nach wie vor deutlichen Verbesserungsbedarf hat. Besonders in den Bereichen Arbeit und Bildung liegen Anspruch und Wirklichkeit noch weit auseinander. Auch das zweite Prüfverfahren wird wohl „ernste Empfehlungen“ geben.