Mittwoch, 24. Januar 2024

Deutscher Pass am besten nur für Gesunde

Constanze von Bullion beklagt in der Süddeutschen Zeitung die Neuregelung zur Einbürgerung. Erleichterungen gibt es nicht für alle. Wer krank ist oder Angehörige pflegt, hat Pech gehabt.

Wer staatliche Unterstützung braucht, hat keinen Anspruch mehr auf Einbürgerung

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht erleichtert die Einbürgerung. Die Fristen werden verkürzt, der Doppelpass wird erleichtert. Für bestimmte Gruppen werden Einbürgerungen erschwert: Es sind Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige, auch Alleinerziehende oder Bezieher von Mini-Renten.

Familie mit behindertem Kind ohne Aussicht

Der Artikel beschreibt eine Familie, die einen behinderten Sohn haben. Nach acht Jahren steht in einen eigentliche das Recht auf Einbürgerung zu – nun bleibt nur der Umweg per Härtefallantrag.
Ulrike Schwarz, Projektleiterin bei einem Verein, der Familien mit Migrationsgeschichte und behinderten Angehörigen berät, macht dies wütend. „Wollen wir nur die, die funktionieren, die 150 Prozent Leistung bringen?" Die FDP verteidigt ihren Ansatz, dass Leistung belohnt werden soll. Sie hält es nicht für verfassungswidrig, dass Leute, die sich anstrengen können wie sie wollen, keine Chance auf schnelle Einbürgerung haben.

Donnerstag, 4. Januar 2024

Menschen mit Behinderung: Illusion statt Inklusion

Cristina Helberg berichtet in der ZEIT über die Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt: Illusion statt Inklusion.

Nur wenige Unternehmen beschäftigen Menschen mit Behinderungen.

Rund 300.000 Menschen arbeiten in Behindertenwerkstätten, nur sehr wenige gelingt der Wechsel in einen regulären Job. Auch die Verpflichtung Menschen mit Behinderung einzustellen, wird von vielen Unternehmen gebrochen: 45.000 Unternehmen beschäftigen keine Menschen mit Schwerbehinderung.

Veränderungen bei Verpflichtung

Bisher mussten Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen eine Ausgleichszahlung zahlen, wenn sie nicht fünf Prozent schwerbehinderte Menschen einstellen. Bei Vorsatz drohten Bußgelder. Diese Bußgelder wurden in der Praxis selten verhängt und wurden mit Beginn dieses Jahres eingestellt. Im Gegenzug wird die monatliche Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die keine Behinderten einstellen, auf bis zu 720 Euro angehoben.

Eines Rechtsstaats unwürdig

Die Kritik an der Abschaffung des Bußgelds ist groß, „Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass man die Schwächsten nicht schützt", sagt Franz-Josef Düwell, ehemaliger Richter am Arbeitsgericht und Sachverständiger beim Gesetzgebungsverfahren. Der Sozialverbband Deutschland sieht eine schwere Diskriminierung „Wenn falsches Handeln keine Konsequenzen hat, dann ändert sich auch nichts“.

Ausgleichsabgabe steuerlich absetzbar

Die FDP hatte auf die Streichung gedrängt und mit Bürokratie begründet. Die erhöhte Ausgleichsabgabe ist für viele aber kein ausreichender Ausgleich. Die Abgabe ist steuerlich absetzbar, sie wird wohl also kein Druckmittel sein: Daran, dass Zehntausende Arbeitgeber keine Menschen mit Behinderung einstellen, dürfte sich also vorerst nichts ändern.