Donnerstag, 21. Februar 2019

Endlich – alle Menschen dürfen wählen!

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gesprochen und die bisher willkürlichen Einschränkungen im Wahlrecht aufgehoben

Wählen - das vornehmste Recht im demokratischen Staat

Rund 81.220 Menschen waren bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen – Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind und Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Mangelnde Einsichtsfähigkeit in den Kommunikationsprozess

Das Bundesverfassungsgericht hält Einschränkungen des Wahlrechts prinzipiell für möglich und zwar für Menschen, die „mangels Einsichtsfähigkeit nicht am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen teilnehmen kann“. Aber wer soll darüber wie entscheiden? Was ist mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind? Wie geht man mit Menschen um, die schwer krank sind, sich aber wieder erholen

Missbrauch ist möglich – und kaum zu verhindern

Wer das Wahlrecht missbraucht, beispielsweise die Wahlunterlagen eines anderen Menschen ausfüllt, macht sich strafbar. Übrigens gilt dies auch für diejenigen, die Wahlberechtigte an der Ausübung des Wahlrechts hintern, z.B. die Wahlbenachrichtigungen zurückhalten oder vernichten.
Dennoch ist ein Missbrauch nicht ausgeschlossen, weder in Einrichtungen für behinderte Menschen oder in Altersheimen noch in ganz normalen Familien, in der der Mann die  Frau beeinflusst (oder andersrum).

Unterstützung und Austausch sind erlaubt

Die Unterstützung ist ausdrücklich erlaubt: „Ein offener, den individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen angepasster, Austausch über die inhaltliche Ausrichtung von Parteien und Kandidaten stellt keine Wahlbeeinflussung dar.“ Es ist letztlich eine Abwägung, die jede*r Betreuer*in oder Familienangehörige treffen muss. Dazu gehört auch, bei Zweifeln Menschen offen anzusprechen.

Politische Bildung für alle Menschen

Umso wichtiger ist und bleibt politische Bildung: Informationsbroschüren in leichter Sprache, Veranstaltungen, Seminare und Gespräche, aber vor allem Mitbestimmung im Alltag. Dazu zählen Werkstatt- und Bewohnerbeiräte, aber auch Alltagssituationen – Demokratie im Alltag, damit die Menschen auch in der „großen Politik“ mitbestimmen können.

Weitere Informationen 

Legal Tribune Online: Das vornehmste Recht im demokratischen Staat

Donnerstag, 14. Februar 2019

UN-Behindertenrechtskonvention - für eine gleichberechtigte Teilhabe

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist ein Meilenstein im Kampf für mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen. Es wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist seit 2008 in Kraft.

Die  UN-Konvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das bedeutet: Inklusion ist ein Menschenrecht.

Ziele

Artikel 1 definiert die Ziele des Abkommens:
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Definierte Rechte 

Zu den Rechten gehören u.a.

Gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft

Anstelle eines Defizit-Ansatz bedeutet Inklusion: Allen Menschen soll von vorneherein die Teilnahme bei allen Aktivitäten, Ebenen und in vollem Umfang ermöglicht werden.

Inklusive Bildung

Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und sollen gleichberechtigt zu den Zugang zu Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben.

Teilhabe am Arbeitsleben

Artikel 27 fordert, dass Menschen mit Behinderung keine Zwangs- und Pflichtarbeiten ausüben müssen.

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die politische Teilhabe von allen Menschen muss gewährleistet sein. Damit Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht geltend machen können, muss das ganze Wahlverfahren barrierefrei und leicht verständlich sein.

Durchführung

Die Staaten als Garanten der Menschenrechte sind gehalten, die definierten Rechte umzusetzen. Darüber wacht ein UN-Ausschuss, der mit dem Monitoring beauftragt ist. In Deutschland ist die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt.

Fazit

Schon der Blick auf Deutschland zeigt, dass es bei vielen Zielen noch Handlungsbedarf gibt, in vielen Staaten sieht es noch schlechter aus. Dennoch kann die Bedeutung der Konvention gar nicht hoch genug eingeschätzt werden: Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Kranke, sondern als gleichberechtigte Menschen gesehen, deren Rechte zu schützen sind.

Weitere Informationen

Seite Behindertenrechtskonvention
Aktion Mensch: UN-Konvention
Bundeszentrale für politische Bildung: UN-Konvention